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Erstattungsbeträge
Rabatt für Nulojix®
Der nächste Erstattungsbetrag steht: Der GKV-Spitzenverband und das Pharma-Unternehmen Bristol-Myers Squibb haben sich auf einen Preisnachlass für das Immunsuppressivum Belatacept (Nulojix®) geeinigt. Das Präparat ist zugelassen zur Prophylaxe einer Transplantatabstoßung bei erwachsenen Patienten, die gerade eine Nierentransplantation erhalten haben.
In einer „von beiden Seiten als lösungsorientiert bezeichneten Verhandlung“ habe man sich auf einen Erstattungsbetrag geeinigt, der rückwirkend zum 15. Juli 2012 gilt. Voraussetzung für das Verhandlungsergebnis war die vorangegangene Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hatte dem Biologikum Nulojix® im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Ciclosporin A einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen sowohl bei Patienten, die ein Transplantat eines Spenders nach Standardkriterien (Standard Criteria Donors, SCD) als auch nach erweiterten Kriterien (Extended Criteria Donors, ECD) erhalten haben, bestätigt. Der Beschluss wurde auf drei Jahre befristet.
Bristol-Myers Squibb hat den Erstattungsbetrag an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) gemeldet. Für die Zukunft kann damit ab dem 15. Februar über die Apotheke abgerechnet werden.
Erst letzten Freitag hatten das Unternehmen und der GKV-Spitzenverband die Vereinbarung eines Erstattungsbetrags für Yervoy® vermeldet.
Berlin - 11.02.2013, 15:46 Uhr