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Bundesopiumstelle
Neues BtM-Rezept ab 4. März 2013
Die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt ab dem 4. März 2013 die neuen Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-Rezepte) aus. Die alten Rezepte behalten aber noch bis zum 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit und sollten weiterverwendet werden, bis sie vollständig aufgebraucht sind. Zurückgesendet bekommen möchte die Bundesopiumstelle die alten Rezepte keinesfalls.
Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte ändern sich nicht, betont die Bundesopiumstelle. Die neuen Rezepte werden jedoch weitgehend an das aktuelle Muster 16 (Muster für das „Kassenrezept“) angepasst. Sie tragen zudem eine deutlich sichtbare, fortlaufende, neunstellige Rezeptnummer. Die Zuordnung der BtM-Rezepte zum verschreibenden Arzt wird künftig ausschließlich über diese Rezeptnummer erfolgen. Mit neu eingefügten Sicherheitsmerkmalen soll eine möglichst hohe Fälschungssicherheit gewährleistet werden.
Die Bundesopiumstelle will mit den neuen Rezepten aber auch das gesamte Verfahren vereinfachen. Die derzeit verwendeten BtM-Rezepte werden von ihr einzeln kodiert, das heißt mit einem individuellen Aufdruck versehen, der die Zuordnung der Rezepte zum verschreibenden Arzt eindeutig festlegt. Dieser Prozess sei sehr zeitaufwendig, so die Bundesopiumstelle. Zumal, wenn man bedenkt, dass sie jährlich rund 12 Millionen BtM-Rezepte kostenlos an die Ärzteschaft ausgibt. Diese schnelle und kostenlose Bereitstellung werde zukünftig nur möglich sein, wenn das Verfahren deutlich vereinfacht werde, so die Bundesopiumstelle.
Weiterführende Informationen zum neuen BtM-Rezept, inklusive einer detaillierten Beschreibung der Sicherheitsmerkmale, hat das BfArM im Internet zusammengestellt: www.bfarm.de/btm-rezept
Bonn - 19.02.2013, 14:27 Uhr