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Kabinett nickt Verordnung ab
Präimplantationsdiagnostik vollständig geregelt
Am Dienstag hat auch das Bundeskabinett die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik gebilligt. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. „Damit gibt es endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).
Der Bundestag hatte 2011 entschieden, dass Präimplantationsdiagnostik (PID) – zur Feststellung von Erbkrankheiten bei Embryonen – grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig sein soll. Zur Umsetzung des Gesetzes war eine Verordnung notwendig. „Die Durchführung der PID wird in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen möglich sein“, erklärte Bahr. In Deutschland gehe es dabei um wenige Fälle. Die Verordnung soll „sowohl dem Recht von Frauen, die eine PID wünschen, als auch dem Schutz des Embryos in angemessener Weise Rechnung“ tragen.
An die Durchführung pränataler Diagnostiken wurden „hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen gestellt“, heißt es in der Mitteilung. Die Entscheidung über eine Zulassung sei in das Ermessen der zuständigen Behörden der Länder gestellt, die sich auch an dem jeweiligen Bedarf orientieren können. Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen sollen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Anträge bewerten. Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle dokumentiere die von den Zentren durchgeführten Maßnahmen.
Die Verordnung tritt zwölf Monate nach ihrer Verkündung in Kraft. Der lange Zeitraum soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, die erforderlichen Strukturen zu schaffen, so die Erklärung aus dem Bundesgesundheitsministerium. Für Kritiker bringt die pränatale Diagnostikmethode einen Dammbruch hin zu „Designer-Babys“. Vor allem die katholische Kirche und Behindertenvertreter haben sich während des Gesetzes- und Verordnungsprozesses gegen die Einführung ausgesprochen.
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Berlin - 20.02.2013, 08:00 Uhr