- DAZ.online
- News
- Bewährungsstrafe für ...
Urteil in Halle
Bewährungsstrafe für Apothekerin
Die vor dem Landgericht Halle wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagte Apothekerin wurde am Donnerstag zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte über Jahre Proleukin von Firmen auf der Isle of Man und in Dänemark bezogen, obwohl es nicht in Deutschland zugelassen war. Als Bewährungsauflage muss die 74-Jährige 200.000 Euro an die Landeskasse zahlen.
Die Kammer sah es nach drei Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Pharmazeutin zwischen Januar 2003 und Juli 2007 für die Zubereitung patientenindividueller Arzneimittel in Deutschland nicht zugelassene Proleukin-Chargen verwendet hatte. Diese hatte sie zu weit geringeren Preisen erhalten als die entsprechende in Deutschland zugelassene Variante – sie sparte dadurch insgesamt mehr als 200.000 Euro. Von den Krankenversicherungen erhielt sie Zahlungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro.
Durch diese Vorgehensweise habe die Angeklagte in neun Fällen den Tatbestand des Betruges erfüllt, worauf die Verurteilung beschränkt wurde, entschieden die Richter laut einer Pressemitteilung des Gerichts. Der zunächst ebenfalls erhobene Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sowie die übrigen noch in der Anklageschrift enthaltenen Betrugsvorwürfe seien dagegen nicht mehr Gegenstand der Verurteilung gewesen.
In der mündlichen Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Helmut Tormöhlen, die Angeklagte habe ganz gezielt die von ihr erkannten Schwächen des Abrechnungssystem dazu genutzt und die Herkunft des Proleukins bewusst verschleiert. Diese Vorgehensweise habe sie über Jahre hindurch fortgesetzt und dabei Zahlungen in erheblicher Höhe erhalten, auf die sie – wie sie wusste – keinen Anspruch hatte.
Die Apothekerin hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag geständig eingelassen, was ihr im Rahmen der Strafzumessung positiv angerechnet wurde. Zu ihren Gunsten wurde zudem berücksichtigt, dass die Taten schon eine erhebliche Zeit zurücklagen und sie bereits im Vorfeld des Prozesses den Schaden, der den Krankenkassen entstanden war, durch Zahlungen von mehr als 700.000 Euro ausgeglichen hatte.
Landgericht Halle, Urteil vom 21. Februar 2013, Az. 2 KLs 13/12 – nicht rechtskräftig
Halle/Saale - 21.02.2013, 17:16 Uhr