Nacht- und Notdienst

BMG bestätigt: Honorar steigt auf 8,51 Euro

Berlin - 21.02.2013, 09:42 Uhr


Jetzt also doch: Das Bundesgesundheitsministerium hat bestätigt, dass es zur Umsetzung der versprochenen Nacht- und Notdienstpauschale das Apothekenhonorar um 16 Cent auf 8,51 Cent erhöhen will. Zugleich soll im Apothekengesetz ein Fonds verankert werden, in den die Honorarerhöhung fließen soll.

Im Apothekengesetz soll zudem eine Zweckbindung der Honorarerhöhung um 16 Cent für die Nacht- und Notdienstpauschale als Instrument der Daseinsvorsorge geschaffen werden. Diese Regelung würde dann für alle Rx-Arzneimittel im GKV-Sektor greifen. Nach Berechnung des BMG würde so ein Betrag von 100 Millionen Euro in den neuen Nacht- und Notdienstfonds fließen.

Unter sich organisieren müssten die Apotheker die Einziehung der Honorarerhöhung für den Beihilfe- und PKV-Bereich sowie für die Heilfürsorge. Hier müsste von der ABDA ein Solidarsystem innerhalb der Apothekerschaft geschaffen werden, das sicherstellt, dass die Apotheker von jedem Rx-Privatrezept 16 Cent an den Not- und Nachdienstfonds abführen. Laut BMG beträgt der Anteil der Selbstzahler am Fonds 20 Millionen Euro.

Diesen Vorschlag wird Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr heute beim Antrittsbesuch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und BAK-Präsident Andreas Kiefer präsentieren. Bahr erwartet zudem Vorschläge wie die ABDA das Geld des neuen Fonds zur Sicherung der Arzneimittelversorgung auf dem Land zielgerichtet verteilen will.     


Lothar Klein