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Nacht- und Notdienst
Ressortabstimmung mit BMJ und BMI angelaufen
Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt seinen Vorschlag zur Finanzierung der Nacht- und Notdienstpauschale zur Ressortabstimmung an das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesjustizministerium (BMJ) geschickt. Damit ist der regierungsinterne Abstimmungsprozess offiziell angelaufen.
Noch haben sich die Ressorts keine abschließende Meinung zu Bahrs Vorschlag gebildet, das Apothekenhonorar um 16 Cent zu erhöhen und die zusätzlichen Einnahmen in einen Fonds umzuleiten. Nach dem ersten Eindruck ist man im Bundesjustizministerium jedoch der Ansicht, dass der neue Weg die im ersten Entwurf vorhandenen föderalen Hürden ausgeräumt hat. Ein abschließendes Urteil über die Machbarkeit steht aber noch aus.
Klar ist indes, dass die Nacht- und Notdienstpauschale nicht wie versprochen rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Die Erhöhung des Apothekenhonorars und die Einrichtung des Fonds können frühestens zur Jahresmitte wirksam werden.
Berlin - 26.02.2013, 14:51 Uhr