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Pharmakovigilanz
Schwarzes Dreieck für Arzneimittel
Künftig können Patienten in der EU anhand des Beipackzettels erkennen, ob sie ein Arzneimittel nehmen, das einer zusätzlichen Überwachung unterliegt. Im Begleittext zu dem auf der Spitze stehenden Dreieck werden Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe außerdem aufgefordert, unerwartete Nebenwirkungen über die nationalen Meldesysteme mitzuteilen.
Das Symbol sei leicht zu erkennen, erklärte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg. „Das wird uns helfen, mehr und bessere Informationen über mögliche Nebenwirkungen eines Arzneimittels zu bekommen, die dann gründlich analysiert werden können.“ Die stärkere Einbeziehung der Patienten in die Meldung von Nebenwirkungen sei ein fester Bestandteil des europäischen Pharmakovigilanzsystems. Das neue Symbol werde dazu beitragen, dieses System weiter zu stärken.
Ab September 2013 soll das Symbol verwendet werden, um nach dem 1. Januar 2011 zugelassene neue Arzneiwirkstoffe, biologische Arzneimittel wie Impfstoffe und Plasmaprodukte sowie Medikamente, für die nach der Zulassung weitere Daten erforderlich sind oder deren Zulassung bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen in Bezug auf ihre sichere und wirksame Anwendung unterliegt, zu kennzeichnen.
„Diese Entscheidung der Europäischen Kommission bringt Patienten mehr Sicherheit und ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betonte Jörg Schaaber von der Verbraucherzeitschrift „Gute Pillen – Schlechte Pillen“. Allerdings müssten die Meldemöglichkeiten vor allem für Verbraucher noch deutlich verbessert werden. „Die deutschen Behörden bieten im Internet nur ein schlecht auffindbares und schwierig auszufüllendes Formular für Patienten an.“
Brüssel/Berlin - 08.03.2013, 14:05 Uhr