Nacht- und Notdienst

BMG-Entwurf lässt Höhe des Apothekenhonorars offen

Berlin - 11.03.2013, 11:33 Uhr


Das Tauziehen um die Nacht – und Notdienstpauschale geht in die heiße Phase: Heute befassen sich erstmals die Gesundheitspolitiker der Koalition und das Bundesgesundheitsministerium in der Koordinierungsrunde mit der schriftlichen Vorlage zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG). Darin sind noch offene Punkte enthalten: Beispielsweise ist in der Beratungsvorlage der Betrag der Honorarerhöhung offen gelassen und mit einem X gezeichnet.

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG)“ befindet sich zur Zeit außerdem in der regierungsinternen Ressortabstimmung. Dort gibt es nach wie vor Bedenken im Bundesinnen- und Bundesjustizministerium gegen die Schaffung eines neuen Instrumentes zur Daseinsvorsorge. Die Ressortabstimmung dauert an.

Der BMG-Entwurf des ANSG greift die bereits bekannten Vorschläge auf. Der neu zu schaffende Not- und Nachtdienst-Fonds soll beim Deutschen Apothekerverband (DAV) angesiedelt werden. Die Apotheker sollen die noch vom Bundeswirtschaftsministerium zu bestimmende Honorarerhöhung quartalsweise über die Apothekenrechenzentren an den Fonds abführen. Für diese Umsetzung wäre der DAV verantwortlich.

Ob und wie PKV und Beihilfe einbezogen werden können, bleibt im ANSG-Entwurf offen. Das BMG veranschlagt die Kosten für die GKV mit 100 Millionen Euro, für die PKV mit 12 Millionen Euro und für die Beihilfe auf acht Millionen Euro.

Das ANSG soll spätestens am 20. März das Kabinett passieren damit Zeit für die parlamentarische Beratung bleibt. Der Bundesrat müsste das Gesetz am 5. Juli abstimmen.


Lothar Klein