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Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz
Huber: Bund hat endlich reagiert
Der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber (CSU) begrüßt den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz: Bayern habe sich wiederholt für die Einführung einer Notdienstpauschale eingesetzt, betont er. „Endlich hat der Bund reagiert und ist unserer Initiative gefolgt, gerade für Apotheken auf dem Land die Vergütung gerechter zu machen.“
Landapotheken versorgten in der Regel weniger Patienten während der Notdienstzeiten als Stadtapotheken, so Huber – müssten zudem häufiger Nacht- und Notdienste leisten. Die geplante Pauschale sei daher ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung der öffentlichen Apotheken im ländlichen Raum. „Das hilft, den gefährlichen Trend der Apothekenschließungen auf dem Land zu stoppen.“ Und diese Stärkung der Apotheken komme den Patienten direkt zu Gute: „Denn nur Apotheken vor Ort gewährleisten eine sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr und eine persönliche Beratung der Patienten.“
Das ANSG sieht vor, dass Apotheken für jeden Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Finanziert werden soll dieser über eine Erhöhung des Festzuschlags für rezeptpflichtige Medikamente um 16 Cent pro Packung. Dieser Erhöhungsbeitrag ist von den einzelnen Apotheken an einen Fonds abzuführen, aus dem der DAV die Pauschale an die notdienstleistenden Apotheken abführen soll. Johannes Singhammer (CSU) begrüßte ebenfalls, dass das Kabinett den Gesetzentwurf endlich auf den Weg gebracht habe. Die ABDA appellierte an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zügig umzusetzen.
Berlin - 21.03.2013, 08:18 Uhr