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Notdienstpauschale
Kammer Hessen: BAK soll Fonds verwalten
Die Bundesapothekerkammer (BAK) soll den Notdienstfonds verwalten und die Pauschale auszahlen. Das schlug die Apothekerkammer Hessen auf der Sitzung der BAK am vergangenen Montag vor. Das Problem: Die BAK ist rechtlich nur eine Arbeitsgemeinschaft der Landesapothekerkammern und keine eigene Körperschaft.
Der Lösungsvorschlag: Die BAK gründet schnellst möglich einen Verein. Damit hätte sie die gleiche Rechtsform wie der Deutsche Apothekerverband (DAV), der nach dem Gesetzentwurf für die Verwaltung des Fonds zuständig sein soll. Allerdings fand der Vorstoß der hessischen Kammer keine Mehrheit. Man habe befürchtet, die Umsetzung der Notdienstpauschale weiter zu verzögern, sagte ein Kammerpräsident gegenüber DAZ.online. Der Vorschlag habe aber einen gewissen Charme.
Die hessische Kammerpräsidentin Erika Fink, bis Ende 2012 auch BAK-Präsidentin, bestätigte den Vorstoß Hessens. Der Notdienst sei eine originäre Aufgabe der Kammern. Wenn der DAV die Verwaltung des Fonds übernehme, sei es nur eventuell noch ein kleiner Schritt, den Verbänden die gesamte Organisation des Notdienstes zu übertragen.
Ärger scheint vorprogrammiert: Der Hessische Apothekerverband verschickte gestern ein Rundschreiben, in dem er die Übertragung dieser „hoheitlichen Aufgabe per Gesetz“ auf den DAV ausdrücklich begrüßt. „Wenn vereinzelt (…) aus anderen Organisationen der Apothekerschaft ein bürokratischer Aufwand kritisiert wird, und andere Einrichtungen für die Abwicklung des Fonds vorgeschlagen werden“, so werde man dem entgegentreten.
Stuttgart - 21.03.2013, 11:44 Uhr