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Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz
AVIE hat einfachere Idee für die Umsetzung
Aus Sicht der Apothekenkooperation AVIE ist der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz ein „Bürokratiemonster“. Das Tochterunternehmen des Arzneimittelimporteurs Kohlpharma versteht den bürokratischen Aufwand, die der BMG-Entwurf vorsieht, nicht und schlägt daher einen einfacheren Weg vor.
Ihrer Meinung nach wäre eine gerechte Honorierung „viel einfacher“ möglich: So könnte das für die Honorierung der Notdienste vorgesehene jährliche Gesamtbudget der GKV einfach durch die Anzahl der jährlich anfallenden Notdienste geteilt werden. Das Ergebnis wäre dann der Betrag, der an eine notdienstleistende Apotheke pro Notdienst auszuschütten wäre. Die einzelnen Apotheken könnten ihren geleisteten Notdienst dem jeweiligen Apothekenrechenzentrum per Sonderformular melden, die diese wiederum den Kassen – nach einem dem Abrechnungsvolumen der jeweiligen Kassen entsprechenden Schlüssel – in Rechnung stellen würden. Privatpatienten sollen dagegen einen Aufschlag vor Ort zahlen.
Auch über die Kontrolle hat man sich im saarländischen Merzig Gedanken gemacht: Einmal im Halbjahr soll nach Vorstellung der Kooparation eine Kontrolle auf Richtigkeit durch Abgleich der von den Kammern gepflegten Notdienstkalender mit den erfolgten Ausschüttungen erfolgen. In der Politik will AVIE nun für den eigenen Vorschlag werben. „Das Geld der Versicherten sollte für Gesundheitsdienstleistungen und nicht für höchst unsinnige Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden“, so AVIE-Geschäftsführer Dr. Thomas Zenk.
Berlin - 22.03.2013, 09:22 Uhr