Rezeptdaten

Datenschützer Dix stoppt Berliner Rechenzentrum

Berlin - 27.03.2013, 12:33 Uhr


Aus Sorge um die Einhaltung des Datenschutzes hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, die Weitergabe von Rezeptdaten durch die Rezeptabrechnungsstelle Berliner Apotheker (RBA) bis auf weiteres gestoppt. Die RBA habe das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anonymisierungsverfahren „nicht korrekt gehandhabt“, sagte Dix bei der Vorstellung seines Datenschutzberichtes 2012. Das von RBA gewählte Verfahren der Codierung der Rezeptdaten sei „zu schwach“.

Es müsse jeder Bezug zu Patienten oder Ärzten bei der Weitergabe von Rezeptdaten ausgeschlossen sein, so Dix. Dazu habe seine Behörde dem Berliner Apothekenrechenzentrum eigene Vorschläge unterbreitet. Mitte April finde dazu ein Gespräch zwischen dem Berliner Landesdatenschutzbeauftragten und der RBA statt, so Dix. Das bisher eingesetzte Verfahren der Anonymisierung sei „auf unseren Hinweis“ gestoppt worden.

Dix drückte sein Bedauern aus, dass es zwischen den Landesdatenschutzbeauftragten unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Datenschutzrechts mit Blick auf die Verarbeitung von Rezeptdaten gebe. Wegen der industriefreundlicheren Haltung Bayerns sei es nicht gelungen, auf der letzten Bundesdatenschutzkonferenz zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen.

Der Bericht des Berliner Landesdatenschutzbeauftragen befasst sich in einem eigenen Abschnitt mit der Verarbeitung von Rezeptdaten. Das Problem entstehe bei der Nutzung der Daten für kommerzielle Zwecke der Pharmaindustrie, so Dix. Im Bericht findet sich grundsätzliche Kritik am Umgang von Apothekenrechenzentren mit Rezeptdaten. „Die Datenverarbeitung der ARZ zeigt wie durch ein Brennglas, welcher Sorgfalt es bedarf, bevor sensitive Daten aus dem Schutzbereich von Datenschutz und Sozialrecht entlassen werden dürfen. Der statische Ersatz eines Identitätskennzeichens durch ein anderes ist vielfach unzureichend“, heißt es dort. 

So verstießen beispielsweise die von Marktanalysefirmen vorgenommen Zusammenstellungen der Rezeptdaten nach Arztgruppen gegen den Datenschutz: „Jede dieser Gruppenzusammensetzungen ist unzulässig. Ermöglichen Daten die Herleitung von Angaben über einzelne Personen, so sind sie nicht anonym. Das auch von der RBA verwendete Verfahren ist anfällig für illegitime Auswertungen zumindest der beiden letztgenannten Arten.“  

Den Berliner Datenschutzbericht können Sie hier einsehen:

www.datenschutz-berlin.de


Lothar Klein