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Korruption im Gesundheitswesen
Montgomery: „Auch Kassen adressieren!“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat in einer Stellungnahme Pläne begrüßt, Korruption im Gesundheitswesen strafbar zu machen. Er bemängelte aber, dass die Krankenkassen vom geplanten Gesetz nicht erfasst werden sollen.
Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, dass die geplante Ahndung von Vorteilsnahme alle Leistungserbringer erfassen soll. „Denn mit einer ‚Lex Specialis‘ allein gegen Ärzte hätte man alle anderen Beteiligten aus ihrer Verantwortung entlassen“, so Montgomery. Mit der geplanten Regelung könnten nun auch die Geldgeber der Korruption zur Verantwortung gezogen werden.
„Ärgerlich ist allerdings, dass nicht alle Player des Gesundheitswesens adressiert werden, insbesondere die Krankenkassen. Denn ihr Fehlverhalten muss dringend auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen“ heißt es in der Stellungnahme weiter. Er hoffe aber, dass mit der Initiative nun Rechtsklarheit geschaffen und den Krankenkassen der Nährboden „für ihre fortgesetzten Diffamierungskampagnen gegen die Ärzte“ entzogen werde.
Im übrigen werde Korruption von Ärzten schon heute berufsrechtlich sanktioniert, auch das Vertragsarztrecht verbiete Vorteilsnahme klar, erklärte Montgomery.
Stuttgart - 03.04.2013, 17:23 Uhr