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Notdienstpauschale
Rheinland-Pfalz: ANSG nach einem Jahr überprüfen
Morgen startet die parlamentarische Beratung des Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetzes (ANSG) mit der ersten Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates. Dazu liegt jetzt der erste Änderungsantrag aus Rheinland-Pfalz vor: Die Wirkung des ANSG soll nach einem Jahr überprüft werden.
Das SPD-geführte Mainzer Gesundheitsministerium fordert in seinem Änderungsantrag vom Bundesgesundheitsministerium nach einem Jahr einen Bericht über die Auswirkungen des ANSG. Inhaltliche Änderungen sieht der Antrag dem Vernehmen nach nicht vor.
Daraus lassen sich aber keine Schlüsse über die Haltung der Ländermehrheit zum ANSG ziehen. Die erste Beratungsrunde im Gesundheitsausschuss des Bundesrates findet auf Fachebene statt. Sie dient unter anderem dazu, die Haltung der anderen Länder zur aktuellen Gesetzgebung kennenzulernen. Im weiteren Beratungsverfahren können die Länder dann erneut Änderungsanträge einbringen.
Am Freitag folgt die 1. Lesung des ANSG im Deutschen Bundestag. Das ANSG steht als Punkt eins auf der Tagesordnung. Die Beratung erfolgt gemeinsam mit dem Präventionsgesetz. Für die Aussprache sind 90 Minuten vorgesehen.
Berlin - 16.04.2013, 11:12 Uhr