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Rabattverträge
Problemfall Packungsgröße
Die Krankenkassen pochen fortlaufend auf die finanziellen Vorteile von Arzneimittel-Rabattverträgen – doch in der Praxis führen sie immer wieder zu Unsicherheiten und Unmut, auch im Zusammenhang mit den Packungsgrößen. Rabattverträge seien einfach nicht für jeden Versorgungsbereich die richtige Lösung, mahnt daher der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
Beispiel Antibiotika: Ein Arzt will seinem Patienten 14 Tabletten zukommen lassen und verordnet die Packungsgröße N1. Dabei kann er jedoch nicht erkennen, wie viele Tabletten letztlich in der jeweiligen Rabattpackung sein werden. Denn die Packungsgröße beschreibt bekanntlich keine konkrete Tablettenanzahl, sondern eine gewisse Spannbreite. Im Fall von Antibiotika liegt diese laut LAV zwischen elf und 17 Tabletten. Es kann also passieren, dass der Patient eine Packung mit zu wenig Tabletten erhält. Der Apotheker müsste also, um eine ausreichende und wirksame Medikation sicherzustellen, bei jeder Verordnung beim Arzt rückfragen, über welchen Zeitraum das Antibiotikum genommen werden soll.
„Der vermehrte Abstimmungs- und Erläuterungsaufwand in den Apotheken schafft zusätzliche Bürokratie, Verunsicherung beim Patienten, und Unmut beim Arzt, der sich durch die Rückfragen belästigt oder gegängelt fühlt“, betont der Verband. Bei gewissen Verordnungen seien Rabattverträge insoweit nicht sinnvoll und auch nicht wirtschaftlich – speziell in der Versorgung mit Antibiotika, Schmerzmitteln und (Grippe-)Impfstoffen. „Rabattverträge sind kein Allheilmittel und gelangen an ihre Grenzen, wenn die Optionen auf finanzielle Einsparungen über das Patientenwohl gestellt werden.“
Stuttgart/Berlin - 17.04.2013, 10:04 Uhr