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Europäische Impfwoche
LAK: Krankenkassen konterkarieren Prävention
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist überzeugt: Das Präventionspotenzial von Impfungen wird nicht voll ausgeschöpft. Ein Grund hierfür seien die Impfstoff-Ausschreibungen der Krankenkassen. Anlässlich der Europäischen Impfwoche, die am Montag startet, ruft die LAK dazu auf, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene wahrzunehmen.
In Baden-Württemberg sorgen die zu Jahresbeginn wirksam gewordenen exklusiven Rabattverträge für Impfstoffe weiterhin für eine angespannte Stimmung zwischen Apothekern und Krankenkassen. Der Landesapothekerverband hält die zwischen Kassen und Ärzten vereinbarte Verordnungsweise für gesetzeswidrig. Die AOK ihrerseits droht den Apothekern mit Retaxationen, wenn sie die rabattierten Impfstoffe nicht abgeben.
Nun äußert sich anlässlich der Europäischen Impfwoche auch die LAK mit einer Generalkritik an den Impfstoffausschreibungen: Die Herstellung von Impfstoffen sei kompliziert und brauche Zeit. Kleinste Fehler in der Herstellung könnten große Produktionsausfälle und damit lange Lieferverzögerungen nach sich ziehen. Wenn Rabattverträge bestehen, wird die Situation pikant: „Man ist von der Lieferfähigkeit eines einzelnen Herstellers abhängig. Gerade bei Impfstoffen ist das ein unverantwortliches Risiko,“ mahnt Kammerpräsident Dr. Günther Hanke. Die Einsparungen der Krankenkassen, so betont er, stünden dabei in keinem Verhältnis zur Gefährdung der Bevölkerung. „Zudem verunsichern sie die Menschen, was zu einer geringeren Impfquote führt“, so Hanke. Dabei sei Impfen „das schärfste Schwert der Prävention“. Gerade deshalb müssten die Krankenkassen auf Ausschreibungen und Rabattverträge bei Impfstoffen verzichten und alles für eine hohe Impfquote tun.
Die LAK ruft auf, empfohlene Impfungen für Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene wahrzunehmen. Von vermeintlichen Impfalternativen wie Windpocken- oder Masernpartys hält Hanke gar nichts: „Wer seine Kinder absichtlich dieser Gefahr aussetzt, macht sich eventuell strafbar und riskiert bleibende Schäden bis hin zum Tod des Kindes.“
Stuttgart - 19.04.2013, 15:49 Uhr