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Aufbrauchfristen bei Hilfsmitteln
Hintergründe zu einem merkwürdigen Streit
Die angebliche Verpflichtung zur Angabe der Aufbrauchfristen bei Hilfsmitteln „ist vom Tisch“, erklärte Dr. Jörg Berling, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, beim Zwischenahner Dialog am 19. April. Bei dieser Diskussionsveranstaltung von Apothekern, Ärzten, Pharmaindustrie und Krankenkassen wurden einige weitere Aspekte dieses merkwürdigen Streits deutlich, über den DAZ.online bereits am Freitag berichtet hat.
Berling erklärte beim Zwischenahner Dialog, es habe großen Ärger um die vermeintliche neue Vorschrift gegeben, nach der Ärzte verpflichtet seien, die Versorgungszeiträume für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, auf Rezepten anzugeben. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen habe jedoch mit dem GKV-Spitzenverband geklärt, dass dies nicht erforderlich sei. Außerdem habe der GKV-Spitzenverband klargestellt, dass Apotheken deswegen keine Retaxationen zu befürchten hätten, so Berling.
Bei seiner Darstellung unterstellte Berling jedoch, Krankenkassen und Apotheker hätten zuvor eine Vereinbarung geschlossen, die die Ärzte zu einer solchen Angabe verpflichte. Daraufhin erklärte Berend Groeneveld, stellvertretender Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen, die Apotheker hätten niemals eine solche Vereinbarung getroffen. Vielmehr sei die Regelung eine einseitige Änderung durch den GKV-Spitzenverband unter Bezugnahme auf § 202 SGB V gewesen. Davon seien die Apotheken ebenso wie die Ärzte betroffen gewesen, erklärte Groeneveld. Die Apotheker hätten nie einer solchen Regelung für noch mehr Bürokratie zugestimmt.
Bad Zwischenahn - 22.04.2013, 08:50 Uhr