Notdienstpauschale

Normenkontrollrat: ANSG-Alternativen prüfen

Berlin - 22.04.2013, 13:56 Uhr


Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat in seiner Stellungnahme zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) das Eiltempo der parlamentarischen Beratung gerügt. Außerdem verlangen die Gesetzeskontrolleure wegen der hohen Bürokratiekosten die Prüfung von Finanzierungs- und Durchführungsalternativen.

Wegen „der sehr kurzen Frist (2 Tage) für die Abgabe einer Stellungnahme ist eine abschließende Beurteilung, die sich insbesondere mit denkbaren Alternativen vertieft auseinandersetzt, nicht möglich. Der NKR kann eine derart späte Beteiligung nicht nachvollziehen“, heißt es pikiert in der Stellungnahme zur Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates am vergangenen Mittwoch. Der NKR mahnt an, dass zur Verringerung des Erfüllungsaufwandes im weiteren Verfahren Alternativen geprüft werden sollten. Darüber hinaus hat der NKR im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags jedoch keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben angemeldet.

Durch den Entwurf entstünde Apotheken und deren Rechenzentren ein „Erfüllungsaufwand“ in Höhe von rund 350.000 Euro jährlich und 196.000 Euro einmalig. Die Ursache liege darin, dass die Rechenzentren der Apotheken quartalsweise die an den Fonds zu überweisenden Beiträge berechnen und weiterleiten müssen. Für die Verwaltung des Fonds durch den Deutschen Apothekerverband und die Landesapothekerkammern entstehe ein Erfüllungsaufwand in Höhe von 806.000 Euro jährlich und rund 62.000 Euro einmalig. Mit rund 700.000 Euro jährlich liege der Schwerpunkt des Erfüllungsaufwands beim DAV. „In Anbetracht des zu erwartenden Erfüllungsaufwands, der durch die Errichtung eines neuen Fonds entsteht, stellt sich die Frage nach einer kostengünstigeren Alternative“, so der NKR.

Es frage sich, „ob weitere kostengünstigere Alternativen bestehen, um das vorgesehene Ziel zu erreichen, den Aufwand der Apotheken für die Wahrnehmung des Notdienstes (zumindest teilweise) zu finanzieren. Denkbare Lösungen wären zum Beispiel ein steuerfinanziertes Zuschussmodell oder eine pauschale Erhebung von Beiträgen unabhängig von der Anzahl der verkauften Arzneimittel. Für und Wider derartiger Ansätze finden sich im Entwurf nicht“, kritisiert der Normenkontrollrat.


Lothar Klein