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Notdienstfonds
DAV ändert Satzung: Fonds wird Vereinszweck
Zur Umsetzung und Abwicklung des neuen Notdienstfonds ändert der Deutsche Apothekerverband (DAV) jetzt seine Satzung. Damit will der DAV die Übernahme der neuen hoheitlichen Aufgabe absichern: „Damit der DAV diese Aufgabe wahrnehmen kann, muss sie zu seinen satzungsgemäßen Zwecken gehören“, heißt es im entsprechenden Antrag für die morgige Mitgliederversammlung in Potsdam.
Um der Bedeutung dieses Themas gerecht zu werden und keine unnötigen vereinsrechtlichen Hindernisse durch möglichen Streit über die Auslegung der derzeit gültigen Satzung zu provozieren, soll der neue Notdienstfonds ausdrücklich in der Satzung verankert werden. Dazu soll der § 5 erweitert werden. Mangels ausdrücklicher Aufzählung im nicht abschließenden Katalog des § 5 Satz 2 der DAV-Satzung könne die Errichtung und Verwaltung des Notdienstfonds zwar auch ohne Änderung als Tätigkeit zur Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Apothekerschaft verstanden werden.
Aber der DAV will lieber auf Nummer sicher gehen und schlägt daher folgende Ergänzung vor: „Die Mitgliederversammlung beschließt, die Satzung des Deutschen Apothekerverbandes e.V., zuletzt geändert durch Umlaufverfahren vom 6. März 2009, wie folgt zu ändern:
In § 5 Satz 2 der Satzung wird folgende Nummer 6) ergänzt:
6) Errichtung und Verwaltung des Fonds zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken gemäß §§ 18 ff. ApoG“
Berlin - 25.04.2013, 10:23 Uhr