Deutscher Apothekerverband

DAV will reaktionsschneller werden

Berlin - 25.04.2013, 11:28 Uhr


Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will seine Reaktions- und Entscheidungszeit verkürzen und seine Geschäftsführung sowie den Geschäftsführenden Vorstand mit mehr Kompetenzen ausstatten. Dies führt zugleich zu einer Einschränkung der Befugnisse der Mitgliederversammlung. Über zwei entsprechende Anträge des DAV soll morgen die Versammlung der 17 Landesorganisationen abstimmen.

Angesichts der Aufgabenfülle zur Bewältigung der Verbandsverwaltung empfehle es sich, eine Entlastung für Geschäfte der laufenden Verwaltung zu verankern. Geschäfte der laufenden Verwaltung sind Aufgaben und Rechtsakte, die in „mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind“, heißt es im Antrag zur Beschlussfassung. Bislang ist auch für solche Geschäfte die Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes erforderlich. Künftig sollen solche Aufgaben von der DAV-Geschäftsführung selbstständig erledigt werden können. 

„Dem Geschäftsführenden Vorstand obliegen weiterhin die Verantwortung im organisatorischen Bereich und die Überwachung der Geschäftsstelle. Die Einführung einer Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung bei Geschäften der laufenden Verwaltung ist sinnvoll, weil dies zum einen eine erhebliche organisatorische Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes darstellt und zum anderen eine schnelle Bearbeitung oder Bearbeitung im Falle der Verhinderung des Geschäftsführenden Vorstandes ermöglicht“, heißt es in der Begründung zur Satzungsänderung.

Außerdem soll der Geschäftsführende Vorstand künftig über sogenannte „Beitrittsverträge“ zum Beispiel in der Heilmittelversorgung auch ohne Zustimmung der DAV-Mitgliederversammlung entscheiden können. „Damit der DAV auch künftig flexibel genug auf Aktivitäten im Gesundheitsmarkt reagieren kann, sollte ein zusätzliches Verfahren implementiert werden, so dass zeitnäher über diese Art von Verträgen beschlossen werden kann. Es wird angestrebt, die Satzung dahingehend zu ändern, dass Beitrittsverträge zusätzlich durch den DAV-Vorstand beschlossen werden können“, so der Vorschlag zur Satzungsänderung.

Die neue Satzung soll dann wie folgt lauten: „Der Vorstand kann über den Abschluss von Verträgen mit Krankenkassen und/oder Kostenträgern bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen für die Bevölkerung, der Versorgung mit Produkten aus dem Sortiment der Apotheke oder der Durchführung sonstiger die Interessen des Berufsstandes betreffender Leistungen beschließen, wenn diese Verträge ohne eine ausdrückliche Erklärung des jeweiligen Apothekers keine Rechtswirkung für ihn entfalten (Beitrittsverträge).“


Lothar Klein


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