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Krankenkassen und Vertragsärzte
Genehmigungsvorbehalt für Vorstandsbezüge
Die Gehälter von Kassen- und Ärztechefs sollen künftig besser kontrolliert werden. Ihre Verträge sollen erst nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft treten können. Dies sieht ein Entwurf von Union und FDP vor, für den das Ministerium Formulierungshilfe leistet. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung".
Die neue Regelung zielt auf Vorstände der Krankenkassen, auf die Chefs der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Bund und Ländern sowie auf die Vorsitzenden des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss sind betroffen. Rechtsaufsicht sind Bundesgesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und Länder.
Die jeweils zuständige Rechtsaufsicht soll nach dem Bericht der Süddeutschen künftig überprüfen, ob die Verträge dem im Sozialgesetz verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen. Erst nach der Genehmigung soll die Abmachung wirksam sein.
Anlass für die Initiative waren Streitigkeiten um die Vertragsverlängerung für den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, im vergangenen Jahr. Köhler hatte zunächst ein Jahresgehalt von 350.000 Euro im Jahr ausgehandelt. Nachdem Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Höhe moniert und eine Änderung verlangt hatte, wurde das Jahresgehalt auf 320.000 Euro reduziert; es liegt damit aber immer noch über dem der Bundeskanzlerin.
Der Bundesrechnungshof hatte in den vergangenen Jahren immer wieder die hohen Vorstandsvergütungen der Kassenchefs gerügt und Änderungen angemahnt. Die von Schwarz-Gelb geplante Neuregelung soll an die dritte Novelle zum Arzneimittelgesetz angehängt werden, damit sie vor der Sommerpause noch beschlossen werden kann.
Berlin - 25.04.2013, 09:31 Uhr