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Vorstandsbezüge unter Kontrolle
Barmer GEK: Kassen brauchen mehr Freiheiten
Die Gehälter von Vorständen überregional agierender Krankenkassen sollen künftig vom Bundesversicherungsamt (BVA) vorab genehmigt werden. So plant es die Regierungskoalition. Beim Verwaltungsratsvorsitzenden der Barmer GEK, Holger Langkutsch, stößt dieses Vorhaben der Bundesregierung auf Unverständnis: „Die Kassen brauchen nicht mehr Aufsicht, sondern mehr Freiräume“.
Die Regierungsfraktionen haben bereits eine Reihe von Änderungsanträgen zum Entwurf für das „3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vorgelegt. Viele von ihnen bestimmen einen Genehmigungsvorbehalt für Vorstandsdienstverträge. Nicht nur die Chefs der gesetzlichen Kassen müssen, wenn ihre Dienstverträge abgeschlossen, verlängert oder geändert werden, ihre Bezüge künftig überprüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde soll ein Auge darauf haben, dass die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im „angemessenen Verhältnis zum Aufgabenbereich, zur Größe und zur Bedeutung der Körperschaft stehen“. Entsprechende Regelungen sind auch für die Vorstände des GKV-Spitzenverbands, des medizinischen Diensts der Krankenkassen, der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Bundesvereinigung sowie die hauptamtlichen Unparteiischen des Gemeinsamen Bundesausschusses geplant.
„Nicht nachvollziehbare Erhöhungen der Vorstandsvergütungen und das intransparente Zustandekommen der Vorstandsdienstverträge waren in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Kritik in der Öffentlichkeit“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags. Die Selbstverwaltung habe solche Fehlentwicklungen nicht effektiv verhindern können – daher soll es nun den Zustimmungsvorbehalt geben. Angeregt wurde dieses gesetzgeberische Vorgehen zudem vom Bundesrechnungshof, der wiederholt zu hohe Vorstandsvergütungen bei den Krankenkassen beklagt hatte.
Langkutsch kritisiert, dass das Vorhaben in die „völlig falsche Richtung“ gehe – die Koalition müsse von ihren Plänen wieder abrücken. Von der Krankenversicherung und ihrer Selbstverwaltung verlange man, durch unternehmerisches Handeln eine effiziente und patientenorientierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Gleichzeitig entziehe man ihr die dazu notwendigen Entscheidungskompetenzen – zuletzt die Beitragssatzautonomie – und enge ihre Handlungsspielräume immer weiter ein.
Für genauso abwegig hält man bei der Barmer GEK einen weiteren Plan der Regierungsfraktionen: Krankenkassen sollen auch verpflichtet werden, ihrer Aufsichtsbehörde ihre Mietverträge vorab vorzulegen, wenn die anzumietende Fläche 7.500 qm überschreitet und eine Mietdauer von mehr als zehn Jahren fest vereinbart werden soll. Auch hier bezieht sich die Begründung auf den Bundesrechnungshof: Dieser habe festgestellt, dass Mietverträge über Büroraum „zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Krankenkasse geführt haben“. Langkutsch: „Wenn wir jeden Vorstands-, Versorgungs- oder Mietvertrag vorher bei der Aufsicht einreichen müssen, ist der Wettbewerb um optimale Versorgungslösungen bald gänzlich erlahmt, und die Gesundheitsbürokratie feiert fröhliche Urständ.“
Berlin - 29.04.2013, 14:42 Uhr