ANSG-Anhörung

Gesundheitsausschuss: Drei Fragen zum Notdienst

Berlin - 13.05.2013, 14:12 Uhr


Drei Fragen – 15 Minuten. So viel Zeit nahm sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner heutigen Anhörung für das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANGS). ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz erhielt zweimal Gelegenheit, auf Fragen von Parlamentariern zu antworten. Die in der schriftlichen ABDA-Stellungnahme geforderte Erhöhung des Apothekenhonorars auf 17 Cent wiederholte Schmitz dabei nicht.

Ob die Bundestagsabgeordneten aus der öffentlichen Anhörung neue Erkenntnisse für die weitere Beratung des ANSG mitnahmen, lässt sich nicht beurteilen. Der Gesundheitsausschuss wird die Anhörung jetzt auswerten und voraussichtlich in der ersten Juniwoche abschließend über das ANSG beraten und seine Empfehlungen für die 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschieden.

Für die CDU/CSU-Fraktion wollte deren Gesundheitspolitiker Jens Spahn wissen, ob das kurzfristige Inkrafttreten des ANSG Probleme bereite. „Die Fristen sind sehr knapp, aber einhaltbar“, antwortete Schmitz. Die ABDA sei mit dem ANSG „sehr einverstanden“ und die Notdienstpauschale werde ihre Ziele erreichen, die Landapotheken zu fördern.

Für den GKV-Spitzenverband nannte Johann-Magnus von Stackelberg den 1. August „sehr ambitioniert“, aber in Termindingen sei man ja Kummer gewohnt. Gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) forderte Stackelberg die Parlamentarier auf, die bestehende Notdienstgebühr von 2,50 Euro zu streichen. PKV-Chef Volker Leienbach: „Sie sollten sich für einen Strang entscheiden: 2,50 Euro oder Notdienstpauschale.“

Für die SPD fragte Marlies Volkmer nach dem bereits in den schriftlichen Stellungnahmen kritisierten Bürokratieaufwand. Während die PKV die Konstruktion als „insgesamt sachgerecht“ bewertete, halten die gesetzlichen Kassen den Aufwand für „sehr hoch“ und forderten erneut, die 16 Cent über den Großhandel einzuziehen.  Außerdem: Der Notdienst müsse nicht dreifach gefördert werden, so Antje Haas vom GKV-Spitzenverband. Denn die Bindung an die Packungszahlen führe zu steigendem Aufkommen, denn die Packungszahlen seien in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Stackelberg: „Warum man die Landapotheken fördert, indem man die Stadtapotheken besser bezahlt, ist uns unerklärlich.“

Der Großhandelsverband Phagro wehrte sich gegen die GKV-Forderung, in die Umsetzung der Notdienstpauschale einbezogen zu werden: „Wir hätten uns gewünscht, dass man mit uns vorher darüber spricht“, so Bernadette Sickendiek.  Alle Zahlen lägen auf Apothekenebene vor. Für den Großhandel sei der Aufwand „unverhältnismäßig“. Außerdem könne der Großhandel den Direktbezug der Apotheken vom Hersteller nicht abbilden.

Die Linksfraktion interessierte sich für die Einbeziehung der Selbstzahler. Während der GKV-Spitzenverband die Selbsterklärungspflicht der Apotheker als „hoch kompliziert“ kritisierte, hält die ABDA dies für umsetzbar, praktikabel und die „beste Lösung“. Im Zweifel müssten säumige ausländische Versandapotheken per Schätzung zur Zahlung veranlagt werden.

Zum Abschluss wies ABDA-Hauptgeschäftsführer Schmitz noch auf die Befürchtungen hin, der Fiskus könne gleich zweimal mit der Mehrwertsteuer von der 16 Cent Honorarerhöhung profitieren. Im ANSG sei eine Klarstellung erforderlich, dass die Notdienstpauschale als Zuschuss an die Apotheker gezahlt werde und damit nicht der Umsatzsteuer unterliege.


Lothar Klein