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Berichterstattung zu Erstattungsbeträgen
HAV: Apotheker handeln nach Recht und Gesetz
Der Hessische Apothekerverband (HAV) wehrt sich gegen Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes, Apotheker würden das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz torpedieren und so zu höheren Arzneimittelzuzahlungen für die Patienten sorgen. Der stellvertretende Vorsitzende des HAV, Hans Rudolf Diefenbach, zeigte sich erbost über einen in der Frankfurter Rundschau (FR) und der Berliner Zeitung erschienenen Artikel. Sein Titel: „Apotheker schröpfen ihre Kunden“.
Die Zeitungen hatten das Thema Erstattungsbeträge und ihre Abrechnung aufgegriffen: „Die Pharmawirtschaft und vor allem auch die Apotheker tun alles, um das Gesetz in ihrem Sinne auszulegen, was für Kassen und Versicherte zu höheren Kosten führt“, heißt es in dem Artikel. Diefenbach ist erzürnt: „Was hier suggeriert wird, kann ich nur als 'Volksverdummung' bezeichnen. Apotheker haben überhaupt kein Interesse daran, ihren Patienten eine höhere Zuzahlung als nötig abzuverlangen, denn diese müssen wir als Inkassostelle für die Krankenkassen erheben. Die Zuzahlungen werden zu hundert Prozent an diese abgeführt.“
Der HAV verweist darauf, dass die Verbände der Hersteller, des Großhandels und der Apotheker die Voraussetzungen für die Abrechnung der Erstattungsbeträge geschaffen hätten. Seit dem 1. Februar 2013 werden die vereinbarten Rabatte an die Krankenkassen durchgereicht – zugunsten der Krankenkassen und ihrer Versicherten. In dem FR-Artikel klingt es hingegen so an, als hätten die Apotheker erst jetzt die maßgebliche Datenbank mit den Preisinformation der Medikamente nach ihrem eigenen Willen so verändert, dass sie generell profitieren: Angezeigt werde der höhere Originalpreis, nicht der rabattierte. Und von diesem würden sodann Zuzahlungen und Apothekenmargen berechnet.
Das in dem Artikel genannte Beispiel eines Arzneimittels, bei dem der Patient statt eigentlich sechs Euro zehn Euro zuzahlen müsse, sei „an den Haaren herbeigezogen“, so Diefenbach weiter. Nach seiner Kenntnis gibt es nur wenige Medikamente, auf die dies zutrifft. „Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2012 einen Rekordüberschuss von circa fünf Milliarden Euro erwirtschaftet. Warum verzichten sie dann nicht – wie auch bei der Praxisgebühr, die seit Anfang dieses Jahres abgeschafft wurde – auf dieses Bürokratiemonster Zuzahlung? Dies belastet die Versicherten unnötig, indem sie die Gebühr bezahlen müssen, und die Apotheker, weil es zu einem erhöhten Daten- und Personalaufwand führt. Die einzigen, die hiervon profitieren, sind die Krankenkassen“, so Diefenbach.
Den Zeitungen – der Artikel war übrigens identisch und stammte vom selben Autor – empfahl Diefenbach, in Zukunft ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Sie sollten sich in ihrer Berichterstattung nicht nur auf Äußerungen eines Beteiligten verlassen, sondern auch die Stellungnahme anderer Betroffener einholen.
Dem GKV-Spitzenverband dürfte der Text hingegen sehr zupass gekommen sein. In der gestrigen Anhörung zum AMG-Änderungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages forderte Antje Haas vom GKV-Spitzenverband eine gesetzliche Klarstellung in Sachen Erstattungsbetragsabrechnung – selbstverständlich ganz im eigenen Sinne.
Offenbach/Berlin - 14.05.2013, 12:08 Uhr