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Arzneimitteltests in der DDR
Thüringer Abgeordnete fordern Aufklärung
Die Thüringer Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP fordern eine wissenschaftliche und historische Aufarbeitung der Klinischen Studien westdeutscher und internationaler Pharmaunternehmen an Patienten in Krankenhäusern der ehemaligen DDR. In einem gemeinsamen Antrag fordern sie die Thüringer Landesregierung auf, sich für eine umfassende Aufarbeitung einzusetzen und diese zu unterstützen.
„Wir sehen dafür Handlungsmöglichkeiten sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene“, erklären die Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring (CDU), Uwe Höhn (SPD) und Uwe Barth (FDP). Für eine umfassende Aufklärung bedarf es aus ihrer Sicht der Zusammenarbeit aller Akteure: Der Antrag enthält deshalb auch die Aufforderung an alle Thüringer Kliniken, die Existenz relevanter Unterlagen zu prüfen, sie zu sichern und den mit der Aufarbeitung befassten Institutionen zur Verfügung zu stellen. Die seinerzeit verantwortlichen Pharmaunternehmen und ihre Rechtsnachfolger sollen ebenfalls eingebunden werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie der Arbeitsauftrag der am Universitätsklinikum Jena (UKJ) gegründeten Arbeitsgruppe auf alle betroffenen Thüringer Kliniken ausgeweitet werden kann. Dort rief der Medizinische Vorstand, Prof. Dr. Klaus Höffken, Mitte Mai eine Expertengruppe ins Leben, um die im Zeitraum 1983 bis 1990 am Klinikstandort Jena durchgeführten Arzneimitteltests aufzuarbeiten. Das UKJ will für sein Modellprojekt unter anderem mit dem externen Medizinhistoriker Rainer Erices von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zusammenarbeiten.
Begrüßt wird im Antrag auch die Initiative der Bundesregierung zur Einsetzung einer unabhängigen Kommission im Aufarbeitungsprozess. Dabei sollte es den Antragstellern zufolge insbesondere darum gehen, zu „überprüfen, inwieweit das SED-Regime zum Zwecke der Devisenbeschaffung Menschen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt hat“. Gleichwohl, so betonen sie weiter, dürfe es vor Abschluss der wissenschaftlichen Studien keinerlei Vorverurteilung geben – sie seien „der Sache nicht dienlich“.
Berlin - 23.05.2013, 10:33 Uhr