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Kassenabschlag
Hess: Rechtliche Erwägungen brachten Kompromiss
Vor allem rechtliche Erwägungen haben zum Paketkompromiss zum Kassenabschlag geführt. Nach Einschätzung des unabhängigen Vorsitzenden der Schiedsstelle, Dr. Rainer Hess, hat in der entscheidenden Verhandlungsrunde die Einsicht der Verhandlungspartner in die rechtliche Problematik eines weiteren Schiedsspruches die Lösung vorangebracht.
„Jeder neue Schiedsspruch wäre unweigerlich wieder vor dem Sozialgericht gelandet, weil er an die beklagten Schiedssprüche der Jahre 2009 und 2010 angeknüpft hätte“, so Dr. Rainer Hess zu DAZ.online. Deutscher Apothekerverband (DAV) wie GKV-Spitzenverband seien entschlossen in die entscheidenden Gespräche gegangen, die komplizierte rechtliche Lage zu bereinigen. Hess: „Weil 2011 und 2012 der Gesetzgeber den Kassenabschlag bestimmt hat, hatten wir jetzt Chance, den Knoten zu durchschlagen. Das ist gelungen.“
Mit dem Kompromiss seien Kalkulationssicherheit hergestellt, die Selbstverwaltung gestärkt und weitere Rechtsrisiken ausgeräumt worden. Die Vereinbarung sei für beide Seiten gleichermaßen „schmerzhaft“, so Hess. Mit Rücksicht auf die noch ausstehende Zustimmung der Gremien beider Verhandlungspartner wollte sich Hess nicht zu Details der Gespräche äußern.
Letzte Woche hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband nach zähen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt. Der Apothekenabschlag wird für das zweite Halbjahr ab 1. Juli 2013 auf 1,85 Euro festgelegt, um das Ziel von 1,80 Euro für das Jahr 2013 zu erreichen. Für das Jahr 2014 wird ein Apothekenabschlag in Höhe von 1,80 Euro und für das Jahr 2015 in Höhe von 1,77 Euro vereinbart. Beide Vertragspartner ziehen ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurück. Damit werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen beendet und für alle Beteiligten klare Rechtsverhältnisse geschaffen. Auf eine aufwändige Rückabwicklung für das fast vollständig mit 1,75 Euro abgerechnete erste Halbjahr 2013 wird verzichtet.
Berlin - 27.05.2013, 15:05 Uhr