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Falschinfo zu Asylbewerbern
Haderthauer: LAV Bayern auf dem Holzweg
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat dem Bayerischen Landesapothekerverband in ungewöhnlich deutlicher Form eine Fehlinformation seiner Mitglieder über die Zuzahlungspflichten von Asylbewerbern vorgeworfen: „Mit seiner Mitteilung, dass Asylbewerber nun bei Hilfs- und Heilmitteln grundsätzlich eine Zuzahlung zu leisten hätten, befindet sich der Bayerische Apothekenverband auf dem Holzweg. Das entspricht weder der bundesweiten Praxis noch steht es im Einklang mit der geltenden Rechtslage“, so die Ministerin in einer Pressemitteilung.
Das Asylbewerberleistungsgesetz sehe eine solche Zuzahlungspflicht nicht vor. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli letzten Jahres gehe mit keinem Satz hierauf ein und könne damit nicht als Begründung für eine Zuzahlungspflicht herhalten. „Ich bedauere es sehr, dass der Bayerische Apothekenverband offensichtlich ohne ausreichende Recherche und ganz ohne Rücksprache mit den zuständigen Bundes- oder obersten Landesbehörden eine Falschmeldung in die Welt gesetzt hat. Eine einfache Nachfrage hätte dies leicht verhindert. Der Apothekenverband ist jetzt dazu aufgerufen, die Sache unverzüglich gegenüber allen Empfängern richtigzustellen und dies auch dem Sozialministerium gegenüber zu bestätigen“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute.
Das Asylbewerberleistungsgesetz als Bundesrecht sehe für Asylbewerber eine Ausnahme von der Zuzahlungspflicht vor, da diese nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, korrigiert Bayerns Sozialministerin. Auf DAZ.online-Anfrage bestätigte der Bayerische Apothekerverband, dass man sich mit Sozialministerin Haderthauer über dieses Thema im Gespräch befinde. Zudem bestätigte ein Sprecher, dass der BAV im April ein entsprechendes Informationsschreiben an die Apotheker des Landes gefaxt habe. Das Info-Fax selbst wollte der BAV aber DAZ.online nicht zur Verfügung stellen.
Im Infoblatt BAV Aktuell 25/13 vom 26. April heißt es unter der Überschrift: "Asylbewerberleistungsgesetz - Keine Zuzahlungsbefreiung für Erwachsene": Als Folge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils habe sich die „Zuzahlungspflicht für Asylbewerber“ geändert. „Bis zum Erreichen der Belastungsgrenze sind nunmehr Asylbewerber grundsätzlich zuzahlungspflichtig“, heißt es dort. Befreit seien nur noch Kinder bis 18 Jahre.
Berlin - 03.06.2013, 10:40 Uhr