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ANSG
Keine Mehrwertsteuer auf Notdienstpauschale
Die Auszahlung der neuen Notdienstpauschale unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Mit einer entsprechenden Klarstellung im Bericht des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages sorgt das Bundesgesundheitsministerium jetzt für Klarheit. Nach DAZ.online-Informationen aus Regierungskreisen spiegelt diese Aussage die gemeinsame Auffassung des BMG und des Bundesfinanzministeriums wider.
Allerdings steht diese Festlegung noch unter dem Vorbehalt der Prüfung und Zustimmung durch die Landesfinanzbehörden. Eine gesetzliche Klarstellung im ANSG kam für das Finanzministerium nicht infrage, da steuerrechtliche Fragen ausschließlich im Steuerrecht geregelt werden. Die jetzt gefundene Festlegung im Bericht des Ausschusses beschreibt somit den politischen Willen der Regierungskoalition.
Mit der Klarstellung kommt die Regierungskoalition damit dem Wunsch des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) entgegen. Die ABDA hatte in ihrer ANSG-Stellungnahme eine Klarstellung zur Mehrwertsteuerproblematik gefordert. Es bestand die Sorge, dass die Auszahlung der neuen Notdienstpauschale als Einnahme der Apotheker der Mehrwertsteuerbesteuerung unterliegen könnte. Das hätte zahlreiche Probleme aufgeworfen. Nun können die Apothekenrechenzentren die 16 Cent netto an den Fonds abführen. Daraus kann der DAV quartalsweise die Pauschale nach Abzug aller Ausgaben errechnen und netto an die Apotheker ausschütten.
Berlin - 05.06.2013, 15:31 Uhr