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IMS Health Studie
Neue Arzneimittel: Kein Nachteil für GKV-Versicherte
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden bei der Verordnung innovativer Arzneimittel gegenüber Privatpatienten anders als vielfach vermutet offenbar nicht benachteiligt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Verordnungsverhaltens bei in den Jahren 2010 bis 2012 neu eingeführten Arzneimitteln durch IMS Health. IMS Health hat die Verordnung von etwas mehr als 30 Substanzen unter die Lupe genommen.
Danach erhöht sich sogar der Anteil der Verordnungen innovativer Arzneimittel für GKV-Patienten. Während sich die Verordnungen von Rx-Arzneimitteln im Gesamtmarkt zu 86 Prozent auf GKV-Versicherte und zu 14 Prozent auf PKV-Versicherte verteilen, steigt der GKV-Verordnungsanteil bei neuen Arzneimitteln unter Patentschutz auf 87,3 Prozent zu 12,7 Prozent. Betrachtet man nur die zwischen 2010 und 2012 eingeführten Arzneimittel, dann verbessert sich das Verhältnis zugunsten der GKV-Versicherten weiter auf 88,6 Prozent zu 11,4 Prozent. „Das skizzierte Ergebnis überrascht, stünde doch eher zu erwarten, dass patentgeschützte Präparate, je neuer sie sind, umso stärker Privatpatienten verordnet werden“, so IMS Health.
Ein tiefer Blick in das Verordnungsverhalten offenbart weitere Unterschiede: Der Anteil von PKV-Verordnungen fällt überproportional hoch bei Arzneimitteln aus, die vor allem der Verbesserung der Lebensqualität dienen, wie zu Beispiel bei Gichtmitteln und zur Behandlung von benigner Prostataphyperplasie. „Der Aspekt der Lebensqualität scheint bei Verordnungen auf Privatrezepten eine stärkere Berücksichtigung zu finden“, so IMS Health.
Bei sehr schweren Erkrankungen lasse sich jedoch kein höherer PKV-Anteil feststellen. IMS Health: „Innovationen kommen offenbar in der GKV an, jedenfalls bei sehr schweren Erkrankungen.“
Berlin - 05.06.2013, 11:41 Uhr