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EU-Parlament
Klare Regeln für Babynahrung
In der EU sollen bald strengere Vorgaben für Säuglingsnahrung gelten. Eine entsprechende Verordnung hat das EU-Parlament am Dienstag beschlossen. Sie soll die Regeln vereinfachen und für Klarstellung insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung und Zusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sorgen. So sollen unter anderem Pestizide auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Die Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung für Babynahrung soll künftig weder Kinderbilder aufweisen noch andere Bilder oder einen Wortlaut, der den Gebrauch dieser Nahrung „idealisieren“ könnte. Grafische Darstellungen zur einfachen Identifizierung der Folgenahrung und zur Illustration der Zubereitung bleiben zugelassen. Die Verordnung enthält zudem eine Positivliste von Substanzen wie Vitaminen und Mineralstoffen, die diesen Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen.
„Säuglinge, Kleinkinder und schwerkranke Menschen sind ganz klar keine gewöhnlichen Verbraucher, und es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, strengere Vorschriften festzulegen,“ sagte die Berichterstatterin Frédérique Ries (ALDE-Partei) nach der Abstimmung. „Irreführende Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung […], die durch Bilder und Werbeaussagen vom Stillen abhalten, werden […] verboten“, erklärte auch Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Christdemokraten im Europäischen Parlament.
Zudem verweist Liese auf eine neue Definition von Diätnahrung: „Künftig fallen nur noch Lebensmittel für eine extrem kalorienarme Ernährung, die Ärzte krankhaft übergewichtigen Patienten als Nahrungsersatz verschreiben, unter diesen Begriff.“ Damit wolle man „im Dschungel von Lebensmittelprodukten“ aufräumen, erklärte Berichterstatterin Ries. Das Konzept der diätetischen Lebensmittel – das „durch Marketing-Kunstgriffe ausgeschlachtet“ werde – werde abgeschafft.
Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, begrüßte die Billigung durch das Europäische Parlament: „Wir müssen sicherstellen, dass die EU-Vorschriften über Lebensmittel für spezielle Gruppen zweckdienlich sind und sich ebenso schnell weiterentwickeln wie der Markt.“ Genau in diese Richtung gehe die Einigung. Der Rat muss der Verordnung nun noch offiziell zustimmen. Das wird wohl in den nächsten Wochen geschehen. Sie wird daraufhin im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden – aber erst ab 2016 gelten, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, ihre Handelspraktiken anzupassen.
Berlin - 13.06.2013, 11:25 Uhr