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Kassenabschlag
GKV-Spitzenverband hat Kompromiss zugestimmt
Als erster Verhandlungspartner hat der GKV-Spitzenverband dem Kompromiss zum Kassenabschlag zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine mehrjährige Stufenregelung mit rückwirkender Aufhebung der anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche 2009 und 2010. Am heutigen Mittwoch will die außerordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes ebenfalls zustimmen.
„Wir haben dem Kompromiss Eins zu Eins zugestimmt. Das gilt natürlich nur dann, wenn die Apotheker ebenfalls Eins zu Eins der Umsetzung zustimmen und das dann auch umgesetzt wird", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, zu DAZ.online. Beide Verhandlungspartner hatten eine Frist für die Zustimmung der jeweiligen Gremien bis zum 20. Juni gesetzt.
Am 22. Mai hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband nach jahrelangem Streit auf einen Stufenplan unter Moderation des unabhängigen Vorsitzenden der Schiedskommission, Dr. Rainer Hess, verständigt. Der Kassenabschlag wird danach zunächst ab Jahresmitte auf 1,85 Euro festgesetzt und sinkt dann bis 2015 auf 1,77 Euro. Gleichzeitig werden die anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche 2009 und 2010 zurückgezogen.
„Die Verhandlungskommissionen des GKV-Spitzenverbands und des Deutschen Apothekerverbands haben sich am 22. Mai 2013 nach Mediation des Vorsitzenden der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V, Herrn Dr. Rainer Hess, sowie unter Berücksichtigung der Erwägungen der unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle auf eine Paketlösung zum Apothekenabschlag für 2013 bis 2015 und die beiden Klageverfahren über die Schiedsstellenentscheidungen für die Jahre 2009 und 2010 verständigt“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. „Beide Vertragspartner ziehen ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurück. Damit werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen beendet und für alle Beteiligten klare Rechtsverhältnisse geschaffen“, so die Mitteilung weiter.
Die Vertragspartner hätten sich darauf verständigt, sich bis zum 1. Juli 2014 auf das weitere Vorgehen zum Apothekenabschlag nach 2015 zu einigen. Die Zeit solle zugleich dafür genutzt werden, den Gesetzgeber zu einer Aufhebung der parallelen Vergütungsanpassungsregelungen aus Apothekenabschlag nach § 130 SGB V einerseits und der fixen packungsbezogenen Honorierung nach § 78 AMG über die Arzneimittelpreisverordnung andererseits zu bewegen. Bleibe eine Gesetzesänderung aus, solle der Abschlag von 1,77 Euro Basis für eine Weiterentwicklung des Apothekenabschlags für 2016 sein.
„Die Verhandlungspartner heben hervor, dass es sich bei dem nach langen und zähen Verhandlungen gefundenen Kompromiss um eine Lösung handelt, die beiden Seiten große Zugeständnisse abverlangt“, so die Erklärung. Es wird erwartet, dass sich in der DAV-Mitgliederversammlung eine breite Mehrheit für den Kompromiss findet. Einzelne Gegenstimmen oder Enthaltungen sind aber nicht ausgeschlossen.
Berlin - 19.06.2013, 06:47 Uhr