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DAV-Mitgliederversammlung
Satzungsänderung für Notdienstfonds beschlossen
Einstimmig hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Satzungsänderungen zur Umsetzung des Notdienstfonds beschlossen. Damit ist der Weg frei, nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrates am 5. Juli mit der organisatorischen Umsetzung der neuen Aufgabe zu starten. Das Inkrafttreten des ANSG ist für den 1. August vorgesehen.
Die DAV-Mitgliederversammlung hat beschlossen, dass der Notdienstfonds als selbstständige Einheit mit eigener Verwaltung und getrennter Finanzierung geführt wird. Der fünfköpfige Geschäftsführende DAV-Vorstand ist für die Organisation und Führung der Geschäfte des Fonds zuständig und verantwortet diese. Noch nicht klar ist, mit welchem Personalaufwand der Notdienstfonds geführt wird.
Berlin - 20.06.2013, 10:24 Uhr