Nacht- und Notdienst

Notdienstpauschale: Bundesrat hat zugestimmt

Berlin - 05.07.2013, 12:49 Uhr


Soeben hat der Bundesrat der neuen Notdienstpauschale zugestimmt. Damit kann das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) pünktlich zum 1. August in Kraft treten. Die Länderkammer stimmte mit breiter Mehrheit zu. Jetzt muss nur noch Bundespräsident Joachim Gauck das ANSG unterzeichnen.

Damit kann die neue Notdienstpauschale erstmals gegen Jahresende für das dritte Quartal ausgezahlt werden. Es wird mit einem Betrag zwischen 200 Euro und 250 Euro pro Nacht- und Notdienst gerechnet. Der exakte Betrag ergibt sich als Quotient aus den abgeführten Notdienstzuschlägen von 16 Cent je abgegebener Rx-Packung und der Anzahl der bundesweit geleisteten Not- und Nachtdienste im dritten Quartal. Abgezogen werden noch die Verwaltungskosten des Deutschen Apothekerverbandes. Außerdem soll der Fonds eine Finanzreserve aufbauen. Da das Gesetz erst zum 1. August in Kraft tritt, ist für das verkürzte dritte Quartal mit einem geringeren Auszahlungsbetrag zu rechnen. 

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärte anlässlich der Verabschiedung: "Die Koalition setzt ihren erfolgreichen Kurs fort, in dieser Legislaturperiode die Versorgung vor Ort zu verbessern". Mit dem Zuschuss für den Notdienst würde die Apotheke vor Ort gestärkt - gerade in ländlichen Regionen.


Lothar Klein