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Bundesrat
Rx-Boni-Verbot kommt
Das heilmittelwerberechtliche Rx-Boni-Verbot kommt. Es ist Bestandteil des Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das heute den Bundesrat passiert hat. Mit dem Gesetz werden zudem EU-rechtliche Vorgaben auf dem Gebiet der Pharmakovigilanz im Arzneimittelgesetz umgesetzt. Außerdem werden dopingrechtliche Regelungen angepasst.
Im Heilmittelwerbegesetz wird es bald in § 7 einen neuen Satz geben: Zuwendungen und Werbegaben für Arzneimittel sind danach explizit unzulässig, wenn sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten. Die Diskussion um eine etwaige Geringwertigkeitsschwelle – vor allem, ob sie auch im Aufsichts- und Berufsrecht anzuwenden ist – wäre damit hinfällig. Eine Differenzierung zwischen der Bewertung von Barrabatten – die schon jetzt unzulässig sind – und geldwerten Rabatten, die zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden können, sei sachlich nicht gerechtfertigt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Verbraucher solle in keinem Fall durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben unsachlich beeinflusst werden.
Eine weitere Regelung betrifft Impfstoff-Rabattverträge. Ein Impfchaos, wie es im vergangenen Herbst in weiten Teilen der Republik herrschte, will man künftig vermeiden. Dazu wird gesetzlich festgeschrieben, dass in den einschlägigen Rabattverträgen auch Vereinbarungen zur Sicherstellung einer rechtzeitigen und bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen zur Schutzimpfung vorzusehen sind. Konkret: Kann ein Rabattpartner den Impfstoff nicht liefern, muss die Krankenkasse ermöglichen, dass andere Impfstoffe verordnet werden können.
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05.07.2013, 17:40 Uhr