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ANSG
Schmidt: Mit Hochdruck zur Umsetzung
Das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) hat heute die letzte Hürde genommen – zum 1. August tritt es in Kraft. Bei der ABDA ist man zufrieden: „Wir freuen uns, dass sich die Bundes- und Landespolitiker über Parteigrenzen hinweg so einig sind, dass der Nacht- und Notdienst der Apotheken gestärkt werden muss“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
„Das Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Lande wichtig, weil sie weniger Patienten haben, aber viel häufiger Notdienst leisten müssen“, so Schmidt weiter. Ein pauschaler Zuschuss mindere immerhin die finanzielle Belastung. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Nacht- und Notdienstfonds möglichst schnell, effizient und reibungslos funktioniert“. Dies liegt in den Händen des DAV. Schmidt verpricht: „Daran arbeiten wir mit Hochdruck.“
Die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme des Notdienstes bleibt zusätzlich zur Pauschale erhalten. Der Arzt kann den Versicherten in dringenden Fällen jedoch weiterhin mit einem Kreuz im „noctu“-Feld von dieser Notdienstgebühr entbinden.
Berlin - 05.07.2013, 14:47 Uhr