AZ-Gespräch

Kiefer: Keine Rezeptdaten für Marketingzwecke

Berlin - 12.07.2013, 13:30 Uhr


Die Weiterverarbeitung von Rezeptdaten für Marketingzwecke der pharmazeutischen Industrie ist aus Sicht der Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, nicht zulässig. „Das sind Sozialdaten, die einem besonderen Schutz unterliegen“, sagte Kiefer im Gespräch mit der Apotheker Zeitung (AZ). Zugleich begründete Kiefer als Vorsitzender des Deutschen Arzneiprüfinstitutes (DAPI) die Auswertung von Rezeptdaten zur Qualitätssicherung in der Arzneimittelversorgung und der Versorgungsforschung.

Die Apotheke sei der Ort eines besonderen Vertrauensverhältnisses zum Patienten. „Dieses Vertrauensverhältnis müssen wir mit allen Mitteln und unter allen Umständen schützen und verteidigen.“ Zugleich begründete Kiefer als DAPI-Vorsitzender die Auswertung von Rezeptdaten zur Qualitätssicherung der Versorgung. Das gelte auch für Bestrebungen auf EU-Ebene, den Datenschutz zu lockern. „Gegen jede Aufweichung werde ich mich öffentlich zur Wehr setzen“, so Kiefer. Das ungestörte Vertrauensverhältnis zum Patienten sei eine entscheidende Grundlage für die pharmazeutische Arbeit der Apotheker.

Anders seien allerdings Marketingmaßnahmen mit Blick auf OTC-Produkte zu bewerten, so Kiefer. Hier habe der Gesetzgeber mit der Aufhebung der Preisbindung einen Wettbewerbsmarkt geschaffen, auf dem die Apotheker wie andere Kaufleute agieren könnten. Mit Blick auf die sogenannten Panel-Apotheken, die Marktforschungsunternehmen wie IMS Health oder Insight Health Einblicke in ihre OTC-Absätze gewährten, mahnte Kiefer allerdings ebenfalls zum „sensiblen Umgang“ mit Datenschutzbestimmungen. 

Insgesamt wertete Kiefer die seit über einem Jahr angelaufene Diskussion über den Datenschutz als sinnvoll: „Auch wir sind dadurch bei diesem Thema sensibler geworden.“ Die meisten Datenschützer bewerteten heute die Weiterverarbeitung von Rezeptdaten kritischer, weil sich die informationstechnischen Möglichkeiten verändert hätten. Darauf müsse die Apothekerschaft reagieren. 

Als Vorsitzender des Deutschen Arzneiprüfinstitutes (DAPI) begründete Kiefer die Weiterverarbeitung von Rezeptdaten für pharmazeutische Studien. Diese Verwertung unterscheide sich elementar von der Arbeit der Marktforschungsfirmen. „Der Gesetzgeber, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Krankenkassen haben im Sozialgesetzbuch die Apothekerschaft verpflichtet, Rezeptdaten auszuwerten. Die ABDA bedient sich des DAPI, diese Pflicht zu erfüllen.“ 

Darüber befinde er sich seit Monaten im positiven Meinungsaustausch mit den Datenschützern. Im Auftrag seiner Landeskollegen habe dafür der Berliner Landesdatenschutzbeauftrage Dr. Alexander Dix die Gesprächsführung übernommen. Inzwischen sei es gelungen, die Unterschiede der Arbeit des DAPI im Vergleich zur Marktforschung für Marketingzwecke zu verdeutlichen. Kiefer: „Diese Gespräche verlaufen sehr positiv.“ Als Konsequenz daraus wird die Konstruktion des Datenflusses über die Werbe- und Vertriebsgesellschaft (WuV) zum DAPI in Abstimmung mit der Datenschutzaufsicht modifiziert werden. Außerdem, so Kiefer: „Für den DAPI-Auftrag benötigen wir zur Zeit die Rezeptdaten nicht in  dieser feingranulierten, auf kleine Regionen heruntergebrochen Aufbereitung, wie sie von den Marktforschungsfirmen gewünscht wird.“ 


Lothar Klein