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Aktualisierte S3-Leitlinie „Kolorektales Karzinom“
Vorsorgeuntersuchung nicht vergessen
Die Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) rät, die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen zu Darmkrebserkrankungen dringend wahrzunehmen.
Standardverfahren für die Therapie von Darmkrebs ist nach wie vor die Operation. Der betroffene Darmabschnitt wird dabei meist über minimalinvasive Eingriffe entfernt. Im fortgeschrittenen Stadium schließt sich daran eine Chemotherapie an. So können die Heilungschancen zwar erhöht werden. Trotzdem wird der Bevölkerung dringend geraten, an den Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen!
Die Leitlinie empfiehlt einen Beginn der Vorsorge mit 50 Jahren, bevorzugt mit einer Koloskopie. Die komplette qualitätsgesicherte Koloskopie besitzt die höchste Sensitivität und Spezifität für das Auffinden von Karzinomen und Adenomen und sollte daher als Standardverfahren für die Früherkennung eingesetzt werden. Bei unauffälligem Befund sollte die Koloskopie nach zehn Jahren wiederholt werden. Eine obere Altersbegrenzung für die Darmkrebs-Vorsorge wird bei steigender Lebenserwartung nicht gegeben. Eine Alternative bieten Stuhluntersuchungen. Neue immunologische Stuhltests ergänzen die bisher standardmäßig eingesetzten Löschblatttests.
Hervorgehoben wird in der Leitlinie die Identifizierung von Patienten mit einer erblichen Form von Darmkrebs, da für diese Gruppe die Vorsorge schon deutlich früher beginnen sollte, in der Regel mit 25 Jahren. Dazu gibt die Leitlinie klare Empfehlungen, die ein standardisiertes Vorgehen ermöglichen. Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass bei einem Patienten eine erbliche Form des Darmkrebses vorliegt oder dass eine gesunde Person ein hohes Risiko für eine erbliche Form von Darmkrebs hat, sollte der Patient in einem interdisziplinären Zentrum mit ausgewiesener Expertise auf dem Gebiet des erblichen Darmkrebses vorgestellt werden.
Die aktualisiert S3-Leitlinie „Kolorektales Karzinom“ finden Sie auf den Seiten der DGVS.
12.07.2013, 14:22 Uhr