Masern-Impfregeln

BMG prüft verschärfte Vorschriften

Berlin - 15.07.2013, 09:40 Uhr


Im Bundesgesundheitsministerium werden neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Masern geprüft. Es würden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Betracht gezogen, bestätigte ein Ministeriumssprecher. Danach sollen nichtgeimpfte Schüler bei einem Ausbruch der Erkrankung befristet vom Unterricht ausgeschlossen werden. Bisher gibt es diese Möglichkeit nur für erkrankte Kinder.

Außerdem wird erwogen, die Gesundheitsämter zu verpflichten, schon bei der Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten den Impfstatus abzufragen. Derzeit geschieht dies zu Schulbeginn. Allerdings könnten beide Maßnahmen erst nach der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Die Bundesärztekammer fordert weitergehende Maßnahmen: „Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht ist eine Impfpflicht das einzig Sinnvolle“, sagt Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. „Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende Erkrankung mit hohem Gefahrenpotenzial für die nichtgeimpfte Bevölkerung. Daher wäre es gut, wenn alle Kinder geimpft wären.“

Der verstärkte Ausbruch von Masern in diesem Jahr hat die Gesundheitspolitiker über Parteigrenzen hinweg alarmiert. „Wenn sich herausstellt, dass sich innerhalb eines Jahres die Impfquote nicht entscheidend verbessert, müssen wir über eine Impfpflicht nachdenken“, sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) der „Rheinischen Post“.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schloss sich der Forderung an. Der Nutzen der Impfung gegen Masern überwiege mögliche Risiken von Nebenwirkungen bei weitem, sagte Lauterbach der Zeitung. Er ist selbst Mediziner.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat das feste Ziel, die Masern bald auszurotten. Dabei steht Deutschland noch nicht optimal da. Allein im ersten Halbjahr 2013 wurden dem Berliner Robert Koch-Institut (RKI) mehr als 1070 Fälle gemeldet, der Großteil davon in Bayern (478) und Berlin (400).


Lothar Klein


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