Offener Brief

Schmidt beantwortet kritische Fragen

Berlin - 17.07.2013, 15:44 Uhr


ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat auf den Offenen Brief einiger Apotheker reagiert: In seiner Antwort äußert er sich unter anderem zum „Apotheker 2.0“, den „Frontalangriffen“ der Kassen und zur Frage der Honorierung. Auf die kürzlich veröffentlichten Positionen des GKV-Spitzenverbandes über die Relevanz der Apotheken hatten zwölf Apotheker die ABDA-Führung um eine Stellungahme gebeten.

Zum Fortschritt in Sachen „Apotheker 2.0“ erklärt Schmidt, dass es keinen festen Termin zur „Fertigstellung“ oder „Implementierung“ gebe. Die Apothekerschaft beschäftige sich seit 20 Jahren mit der Neuausrichtung des Berufs und dem Ziel, mehr Verantwortung für die Apotheker in der Arzneimittelversorgung zu erreichen. In den letzten 20 Jahren habe es zwar erhebliche Fortschritte gegeben, so Schmidt. Das Ziel sei aber keineswegs erreicht, und es seien weitere Schritte notwendig. Die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe Leitbild sollen auf dem Deutschen Apothekertag im September vorgestellt werden, kündigt er an.

Gefragt danach, wie die ABDA gegen die „Frontalangriffe“ der GKV vorzugehen gedenke, konstatiert der ABDA-Präsident: „Die Apothekerschaft gegen ‚Frontalangriffe‘ zu verteidigen, ist gut geübte Praxis der Berufsvertretung seit mehr als 100 Jahren.“ Den Apothekern sei es aber gelungen, ihre strukturellen und ordnungspolitischen Grundsätze zu verteidigen: „Wir sind heute der einzige klassische freie Beruf mit einem nahezu uneingeschränkt wirksamen Fremdbesitzverbot und verfügen über eine weltweit beispielhafte Apothekenpflicht“, schreibt Schmidt – das sei „zweifellos ein Ergebnis erfolgreicher Berufspolitik“.

Gleichwohl gesteht er ein: „Dass nun der GKV-Spitzenverband in seinem Positionspapier zur Bundestagswahl sich ausgerechnet zum Fürsprecher eines von der Zeit überholten simplifizierenden Pseudoliberalismus macht, ärgert mich ebenso wie Sie.“ Auch wenn Schmidt nach eigenen Angaben den Wunsch nach einer „martialischen“ Reaktion nachvollziehen kann, sollte der Aussage des GKV-Spitzenverbandes seiner Meinung nach gleichwohl nicht „durch lautes Gezeter unverdiente Aufmerksamkeit“ verschafft werden. „Diesen Fehler haben wir in der Vergangenheit schon öfter gemacht und sollten ihn nicht wiederholen.“

Auf die Frage nach Versorgung und Medikationsmanagement erklärt Schmidt, die Apotheken seien im ambulanten und stationären Bereich die „einzig relevante arzneimittelversorgende Institution in Deutschland“ – und das werde auch so bleiben. Das Projekt „Medicheck“ zwischen der vdek und dem Hausärzteverband Sachsen–Anhalt sei auch nur „ein weiterer von vielen untauglichen Versuchen“, dieses Zukunftsthema zu besetzen. Der „Vorsprung“ der Apotheker liege in der Einbeziehung der Selbstmedikation und dem im Vergleich zur Arztpraxis niedrigschwelligerem Zugang. Am meisten profitierten Patienten aber von einer Zusammenarbeit beider Heilberufe, wie im ABDA-KBV-Modell erprobt werden solle. Hinsichtlich der Berechtigung einer Honorierung erklärt Schmidt: Nach Kenntnis der ABDA werde keine Leistung des Medikationsmanagements kostenfrei erbracht – zudem sei sie auch keineswegs Bestandteil des in der Apothekenbetriebsordnung fixierten „Pflichtleistungskataloges“.

Die kritischen Apotheker wollten von der ABDA zudem wissen, welche (neuen) Aufgabenfelder künftig von den Apotheken besetzt werden sollen und wie die entsprechende Vergütung gewährleistet werden soll. Darauf antwortet Schmidt, dass von der ABDA eine „Alternative zur bisherigen packungsbezogenen Vergütung“ nicht erwogen oder angestrebt werde. „Uns geht es um eine Ergänzung des bisherigen Vergütungssystems um konkret leistungsbezogene Elemente.“ So sollen Anreize zum Ausbau wissensbasierter pharmazeutischer Dienstleistungen gesetzt und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit von Apotheken gesichert werden.

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Juliane Ziegler


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