AMNOG-Verfahren

Idee der Verhandlungslösung hat sich bewährt

Berlin - 25.07.2013, 11:45 Uhr


Grundsätzlich funktioniert das mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführte Verfahren der frühen Nutzenbewertung und die Verhandlung von Erstattungsbeträgen. Um die zum 1. Januar 2011 eingeführten Regelungen abschließend bewerten zu können, reichen die bisherigen Erfahrungen allerdings noch nicht aus. So lautet knapp das Fazit der Bundesregierung in ihrem ersten Erfahrungsbericht.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im Herbst 2010 – als das AMNOG beschlossen wurde – in einem Entschließungsantrag aufgefordert, 24 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Erfahrungen mit der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu berichten. Dies ist nun geschehen.

In ihrem zehnseitigen Bericht legt die Bundesregierung zunächst Inhalt und Ziel der Regelungen dar. Sodann zeigt sie sich grundsätzlich zufrieden mit dem bisher Erreichten – und den eigenen Ansatz bestätigt. Bis Juni 2013 lagen 43 Beschlüsse über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel vor. 21 Vereinbarungen über Erstattungsbeträge konnten abgeschlossen werden, vier Mal wurde die Schiedsstelle angerufen.  Diese bislang geringe Anzahl an Schiedsverfahren lasse erwarten, dass der Grundgedanke des AMNOG trage – nämlich auf Verhandlungslösungen zu setzen.

Auch die Voraussetzungen für die Abrechnung der Erstattungsbeträge seien geschaffen. Allerdings bestehe ein „großes Maß an Intransparenz über die gültigen Erstattungsbeträge“, konstatiert der Bericht. Grund sei die gewählte Ausgestaltung des Meldeverfahrens. Gleichzeitig bestehe bei einigen Beteiligten nach wie vor „offensichtlich Unsicherheit hinsichtlich der Geltung des Erstattungsbetrags bei der Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung“. Bekanntlich sind Apotheker, Großhändler und Hersteller der Meinung, der ursprüngliche Listenpreis sei die korrekte Basis, um die Handelsmargen zu berechnen. Kassen und Gesundheitsministerium halten hingegen den ausgehandelten rabattierten Preis für die richtige Grundlage.

Dass es hier noch Probleme gibt, sieht die Regierung auch durch die Stellungnahmen betroffener Verbände bestätigt, die sie für ihren Bericht eingeholt hat (die Apotheker äußerten sich übrigens nicht). Die Mehrzahl der Verbände begrüße zwar die frühe Nutzenbewertung und die mit ihr verfolgten Ziele. Der am häufigsten kritisierte Punkt sei jedoch die mangelnde Transparenz über die Erstattungsbeträge. „Von verschiedenen Seiten wird beklagt, dass die Informationen über vereinbarte Erstattungsbeträge nicht, nicht zeitnah oder nicht einfach zugänglich zur Verfügung stünden“, heißt es im Bericht. Auch auf das angesprochene Problem im Zusammenhang mit der Arzneimittelpreisverordnung wiesen mehrere Verbände hin. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller beklage hingegen ein bereits heute zu hohes Maß an Transparenz. Er setzt nach wie vor auf einen vertraulichen Umgang mit Erstattungsbeträgen, da er negative Auswirkungen auf die Preisbildung in anderen Ländern befürchtet.

Letztlich räumt die Regierung ein: Eine Herausforderung ist das AMNOG für alle Beteiligten. Aber: Das System sei von Anfang an als ein lernendes konzipiert gewesen – und die Akteure zeigten sich bereit, es konstruktiv weiterzuentwickeln. Auch die Bundesregierung werde die Wirkungen der AMNOG-Regelungen auf die Arzneimittelausgaben, die Versorgungsqualität, die Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln sowie den Forschungs- und Pharmastandort Deutschland kontinuierlich weiter beobachten und evaluieren, heißt es zum Abschluss des Berichts.


Kirsten Sucker-Sket