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Niedersachsen: BKK-Hilfsmittelvertrag
Vertragsloser Zustand endlich beendet
Nach langen Verhandlungen haben sich der BKK Landesverband und der Landesapothekerverband (LAV) Niedersachsen auf einen neuen Vertrag für die Hilfsmittelversorgung geeinigt. Dieser wird am 1. August in Kraft treten, wie der LAV Niedersachsen am 25. Juli mitgeteilt hat.
Die Preisstruktur und der Ausschluss von pauschalen Rechnungskürzungen seien neu fixiert worden, erklärte der LAV Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Der Verband zeigt sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: „Es ist uns gelungen, mit dieser Vereinbarung eine solide Grundlage für eine zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung für alle BKK-Versicherten in Niedersachsen durch die niedersächsischen Apotheken zu schaffen.“ Roland Ziemann, Leiter der Landesvertretung Niedersachsen des BKK Landesverbandes Mitte, erklärte: „Wir begrüßen, dass mit dieser Vereinbarung die Versicherten der meisten Betriebskrankenkassen wieder die umfangreiche Auswahl unter den niedersächsischen Apotheken haben“.
Mit dem neuen Vertrag wird der bereits seit dem 1. Juni 2012 andauernde vertragslose Zustand für die Hilfsmittelversorgung der meisten BKK-Patienten in Niedersachsen beendet. Mit Ausnahme von Verträgen mit einzelnen Betriebskrankenkassen galten zwischenzeitlich Übergangsregelungen. Daneben hatte der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) im August 2012 neue Vertragsregelungen ausgehandelt, die der LAV Niedersachsen allerdings als unzureichend betrachtet hatte. In diesem Zusammenhang hatte der LAV auf das „Damoklesschwert der Vollabsetzungen“ als besonderes Problem bei Hilfsmittelverträgen hingewiesen.
Hannover - 29.07.2013, 11:15 Uhr