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Verätzte Frühchen-Augen
Apothekerin wehrt sich gegen Vorwurf
Die Verantwortung um falsch dosierte Augentropfen, die bei drei Säuglingen zu schweren Verätzungen führten, wird nun doch vor Gericht verhandelt: Eine der beiden wegen fahrlässiger Körperverletzung beschuldigten Apothekerinnen hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.
Die Apothekerin wehrt sich damit gegen den Vorwurf, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Sie soll Anfang Februar den Auftrag zur Herstellung einer Rezeptur freigegeben haben, die 1.000-fach überdosiert war. Der behandelnde Kinderarzt hatte die Augentropfen (Benzalkoniumchlorid) zur Behandlung mehrerer Frühchen per E-Mail bei der Apothekerin in der Zentralapotheke des Franziskus Hospitals Köln angefordert und dabei versehentlich die Wirkstoffmenge in „g“ statt „mg“ angegeben.
In der Folge führten die falsch dosierten Tropfen bei drei Frühgeborenen zu schweren und folgenreichen Verletzungen. Alle drei Frühchen sind auf jeweils einem Auge sehbehindert oder gar blind. Während die Verantwortung der angeklagten Apothekerin nun in einer mündlichen Verhandlung geklärt wird, sind die beiden Strafbefehle – in Höhe von 7.200 und 6.000 Euro – gegen den Kinderarzt und die zweite Apothekerin, die die hergestellten Augentropfen tags darauf freigab, inzwischen rechtskräftig.
Berlin - 19.08.2013, 11:00 Uhr