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Verbot von Rx-Boni
Berliner Kammer auf der Pirsch
Seit letzter Woche sind rezeptbezogene Boni auch nach dem Heilmittelwerbegesetz nicht mehr erlaubt. Damit kann nun jeder Verstoß gegen die arzneimittelrechtlichen Preisbildungsvorschriften auch wettbewerbsrechtlich rechtlich geahndet werden – das Überschreiten einer „Spürbarkeitsgrenze“ ist nicht mehr erforderlich. Die Apothekerkammer Berlin will nun allen Hinweisen auf Rx-Boni nachgehen und bittet ihre Mitglieder um Mitwirkung.
Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hatte schon Anfang Juni die Gesetzesinitiative der Regierungskoalition ausdrücklich begrüßt. Nun gelte es, dem Willen des Gesetzgebers in der Praxis Geltung zu verschaffen, heißt es im Newsletter der Kammer. Der Vorstand der Apothekerkammer Berlin habe beschlossen, gegen jeden Verstoß wettbewerbsrechtlich vorzugehen und auch weiterhin berufsrechtlich zu prüfen. Bei Verstößen benötige die Kammer belastbare Informationen (z. B. Fotos, Werbeflyer, Kundenkarten, Homepages, Newsletter etc.) aus der Kollegenschaft, um den Fällen nachgehen zu können. Als „Anschwärzen“ will die Kammer ihren Aufruf unter dem Titel „Verbot von Rx-Boni gilt ab 13.08.2013 – Kammer ist auf Ihre Mitwirkung angewiesen“ allerdings nicht verstanden wissen. Es gehe lediglich um die Herstellung rechtmäßiger Zustände, so wie sie der Gesetzgeber mit der Änderung des Heilmittelwerbegesetzes wolle, heißt es im Newsletter.
Berlin - 19.08.2013, 17:02 Uhr