Frühe Nutzenbewertung

Hecken: Fachgesellschaften ausreichend beteiligt

Berlin - 22.08.2013, 15:31 Uhr


Gerade erst ging die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie in die Offensive und forderte eine stärkere Beteiligung und Mitsprache von Fachgesellschaften bei der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Doch Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, hält von dieser Idee nichts. Aus seiner Sicht sind die Fachgesellschaften mit ihrem Recht zur schriftlichen und mündlichen Stellungnahme bereits intensiv genug eingebunden.

„Aus gutem Grund“ – so die Meinung des Unparteiischen – dürften Fachgesellschaft nicht über das abschließende Wertungsergebnis entscheiden: Es bestehe die Gefahr, dass sie aufgrund ihrer Struktur und Finanzierung nicht die nötige Unabhängigkeit besitzen könnten. Deshalb erkenne die Rechtsprechung auch lediglich dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft „eine besondere Stellung mit einer so genannten ‚Richtigkeitsvermutung‘ zu, die den Fachgesellschaften nicht zugebilligt wird“.

Die Fachgesellschaften hatten zudem eine noch stärkere Berücksichtigung der Patientensicht gefordert. Doch auch die hält man im G-BA für ausreichend: „Die Patientenvertretung ist in allen Phasen der frühen Nutzenbewertung konsequent beteiligt“, konstatiert Dr. Ulrike Faber, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA. Diese Beteiligung werde auch intensiv genutzt, um Patienteninteressen in die Beratungen und Ergebnisse einzubringen. „Wir werden im G-BA als Patientenvertretung vollständig akzeptiert und eingebunden.“

Im Hinblick auf die von der Fachgesellschaft geäußerte Kritik an der Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie – es soll von den gültigen nationalen und internationalen Therapieleitlinien abgewichen worden sein – betont Hecken, die im Verfahren gewählte zweckmäßige Vergleichstherapie berücksichtige Leitlinien. Die Evidenz dazu werde vollständig veröffentlicht und im Rahmen der Anhörung sehr umfassend diskutiert. Letztlich sei ihm bis dato auch kein Verfahren bekannt, bei dem die Stellungnahme der beteiligten Fachgesellschaften bei der Entscheidung des G-BA nicht angemessen berücksichtigt worden wäre.

Die Kritik der DGHO kann man beim G-BA besonders deshalb nicht verstehen, weil die frühe Nutzenbewertungen für den Bereich der onkologischen Präparate bisher sehr positiv ausfiel: Fast allen wurde ein Zusatznutzen bescheinigt. Lediglich zwei Wirkstoffen nicht – einem davon deshalb nicht, weil kein Dossiers eingereicht wurde. Die bisherige Bewertungspraxis spreche daher für sich, findet Hecken. Schließlich seien von den bislang neun abgeschlossenen Bewertungsverfahren, in denen ein beträchtlicher Zusatznutzen festgestellt wurde, fünf onkologische Präparate.

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Juliane Ziegler


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