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Rezeptdaten
BMG hält sich aus Datenschutz-Streit heraus
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält sich aus dem ungelösten Konflikt über den datenschutzkonformen Umgang mit Rezeptdaten heraus. In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Gesundheitspolitikerin Dr. Marlies Volkmer verweist Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Zuständigkeit der Landesdatenschützer. Die Bundesregierung habe in dieser Frage keine „Prüf- oder Weisungsbefugnisse“.
Es obliege den Datenschutzbehörden der Länder, zu prüfen und sicherzustellen, dass die bestehenden Vorschriften eingehalten würden. Mit Blick auf die im „Spiegel“-Bericht gegen das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA erhobenen Vorwürfe verweist das BMG auf die zuständige bayerische Datenschutzbehörde: „Das zuständige BayLDA hat die Datenverarbeitung der VSA geprüft und in seinem Abschlussbericht vom 9. Januar 2013 keine datenschutzrechtlich unzulässigen Datenverarbeitungen durch die VSA festgestellt.“
Im weiteren Verlauf der Antwort verweist das BMG auf die gesetzlichen Vorgaben zur Datenverarbeitung. Eine Anonymisierung liege vor, wenn kein Personenbezug mehr oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hergestellt werden könne. Zudem verweist Widmann-Mauz auf die Arbeit der „Ad-Hoc-Arbeitsgemeinschaft Apothekenrechenzentren“ der Landesdatenschützer. Bei zwei Sitzungen sei es jedoch nicht gelungen, einen Konsens herzustellen: „Eine einvernehmliche Auffassung, welche konkreten Anforderungen an die Anonymisierung von den Apothekenrechenzentren im Einzelnen zu gewährleisten sind, wurde bei diesem Gespräch nicht erreicht.“
Berlin - 02.09.2013, 14:16 Uhr