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Nacht- und Notdienstfonds
Sonderbelege „Selbsterklärung“ sind auf dem Weg
Einige Apotheken haben bereits am letzten Samstag ihre Erstausstattung mit dem „Sonderbeleg Selbsterklärung“ erhalten. Wer noch kein Paket bekommen hat, muss sich aber nicht sorgen. Der Verlag, der die Formulare druckt, verschickt diese sukzessive diese Woche. Gleichzeitig erhalten alle Apotheken ihre sogenannte Fonds-Ident-Nummer. Dass der 2. September als Termin für das erste Bedrucken der Selbsterklärung nicht von allen Apotheken einzuhalten ist, wird den Apotheken keine Probleme bereiten.
Beim Nacht- und Notdienstfonds klingelte gestern das Telefon heiß. Ein Teil der Apothekerinnen und Apotheker fragt nach, warum bei ihnen noch keine Sonderbelege eingetroffen sind, ein anderer wundert sich über die Fonds-Ident-Nummer und fragt sich, was mit dieser anzufangen ist.
Bei der Geschäftsstelle beschwichtigt man: Die Sonderbelege würden nun nach und nach ausgeliefert. Niemandem entstehe ein Nachteil, wenn die Selbsterklärung gestern noch nicht abgegeben wurde. Sobald die Vordrucke da sind, soll der Sonderbeleg ausgefüllt werden und mit dem Rezeptgut ans Rechenzentrum übermittelt werden. Der Fonds werde die Verspätung kompensieren, auch wenn die Apotheken sich verpflichtet haben, ihre Selbsterklärung monatlich abzugeben. Bis zur ersten Gutschrift, die quartalsweise erfolgt, ist also noch etwas Zeit.
Was die Fond-Ident-Nummer betrifft, so handelt es sich um eine Art „Kundennummer“. Sie ist nicht in der Selbsterklärung zu vermerken, sondern ist im Rahmen der späteren Abwicklung hilfreich, wenn es z. B. spezielle Anfragen beim Nacht- und Notdienstfonds gibt. Unter ihr werden unter anderem die Stammdaten der Apotheke geführt.
Berlin - 03.09.2013, 08:16 Uhr