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BVA und GKV-Spitzenverband
Statistische Auffälligkeiten noch keine Manipulation
Der heutige Bericht der „Rheinischen Post“ über mögliche Manipulationen von Krankenkassen sorgt für Wirbel. Der GKV-Spitzenverband bemüht sich, den Ball flach zu halten: Die Daten, die das Bundesversicherungsamt (BVA) geprüft habe, stammten aus dem Jahr 2009. Zudem handele es sich lediglich um „statistische Auffälligkeiten“, die nicht mit Manipulationen gleichzusetzen seien. Auch das BVA selbst stellte einige Punkte klar.
In dem von der „Rheinischen Post“ zitierten Schreiben vom 12. August 2013 habe das BVA dem GKV-Spitzenverband mitgeteilt, dass es bei der Prüfung der Meldedaten der Krankenkassen für den Risikostrukturausgleich im Jahr 2009 zu statistischen Auffälligkeiten gekommen sei. „Eine statistische Auffälligkeit bedeutet keineswegs, dass etwas nicht stimmt oder gar falsch gemacht wurde“, betont der GKV-Spitzenverband. Stelle sich aber heraus, dass Fehler gemacht wurden, „sollen diese selbstverständlich korrigiert werden“.
Und so sind die Krankenkassen nun von ihrer Aufsichtsbehörde, dem BVA, um Aufklärung gebeten worden. Vorhandene Unstimmigkeiten würden im direkten Dialog geklärt, meldet der GKV-Spitzenverband. Er verweist ferner darauf, dass die betroffenen Kassen teilweise identisch seien. „Davon, dass jede zweite Kasse betroffen ist, kann keine Rede sein“.
Auch das BVA selbst schob erläuternde Worte nach. Die Behörde sei gesetzlich verpflichtet, die Datenmeldungen der Krankenkassen für den Risikostrukturausgleich auf Zulässigkeit der gemeldeten Diagnosen zu überprüfen. Der aktuelle Prüfzyklus, um den es hier gehe, umfasse sowohl die Erst- wie auch die Korrekturmeldung 2009. Das Konzept für diese Auffälligkeitsprüfungen sei erst im Juli mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmt worden.
Das BVA stellt ebenfalls klar, dass kein konkreter Manipulationsverdacht bestehe. Auch die Zahl der auffälligen Krankenkassen sei nicht außergewöhnlich. Die genannte Zahl von 59 Kassen beziehe sich auf die getrennten Prüfungen der Erstmeldung 2009 und Korrekturmeldung 2009. In der Erstmeldung seien 45 Krankenkassen auffällig geworden, in der Korrekturmeldung 17. Drei Kassen seien in beiden Meldungen auffällig gewesen. Betroffen seien Krankenkassen aller Kassenarten und Größenordnungen. Das BVA verweist auch darauf, dass bei kleinen Krankenkassen hinter hohen Veränderungsraten wenige Fälle stehen. Bei dem in der Presse genannten 280-prozentigen Anstieg der Herzinfarkte bei einer BKK handele es sich um einen Anstieg von fünf Fällen auf 19.
Nicht zuletzt weist das BVA darauf hin, dass aus den vielen Auffälligkeitsprüfungen für das Jahr 2008 letztlich nur in drei Fällen Manipulationen festzustellen waren. Kann eine solche Manipulation tatsächlich nachgewiesen werden, werde ein Korrekturbetrag ermittelt. Der Betrag richte sich nach dem Umfang der festgestellten Manipulation und beinhalte als Sanktion einen 25-prozentigen Aufschlag hierauf.
Berlin - 03.09.2013, 14:24 Uhr