Apothekerkammer Hamburg

Umfrage zur Kammerfusion

Hamburg - 10.09.2013, 12:11 Uhr


Noch bis zum 15. September können sich die Mitglieder der Apothekerkammer Hamburg an einer Mitgliederbefragung ihrer Kammer zur „Fusion norddeutscher Apothekerkammern“ beteiligen. Damit möchte der zu diesem Thema gegründete Ausschuss der Kammer ermitteln, wie die Kammermitglieder über diese Frage denken, die seit vielen Jahren immer wieder in Gremien der Apothekerkammer Hamburg zur Sprache kommt.

Im August-Rundschreiben der Kammer hieß es dazu, der Ausschuss hoffe, dass bei einem entsprechenden Ergebnis der Befragung auch die Mitglieder anderer Kammern dem Gedanken einer länderübergreifenden norddeutschen Kammer nähertreten würden. Anschließend listet die Kammer im Rundschreiben Argumente für und gegen eine solche Fusion auf, die bei kritischer Lektüre allerdings eher Zweifel an der Idee aufkommen lassen. Die Forderung nach einer Fusion werde immer wieder mit den erwarteten Einsparungen durch geringere Personal-, Raum- und andere Verwaltungskosten begründet. Doch heißt es dazu einschränkend, die Kosten würden letztlich von der Ausstattung der Geschäftsstelle sowie von Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen abhängen. Im Vergleich zum Stadtstaat Hamburg würden die Reisekosten und Sitzungsgelder aufgrund weiterer Wege sogar steigen.

Auch den anderen Pro-Argumenten stehen gewichtige Contra-Argumente entgegen. Der Möglichkeit zur Spezialisierung steht die Anonymität gegenüber. Synergieeffekte bei speziellen Aufgaben könnten auch ohne Fusion bereits heute durch die Zusammenarbeit beispielsweise in der Fort- und Weiterbildung genutzt werden. Fraglich wäre auch, ob eine gemeinsame Kammer eine norddeutsche Position auf Bundesebene besser vertreten könnte, denn auch heute können sich die Kammern zu einzelnen Sachfragen gemeinsam engagieren, wenn eine gemeinsame Position besteht. Eine Kammerfusion würde für Hamburg das Ende der oft gelobten basisdemokratischen Vollversammlung bedeuten. Auch die Beiträge würden dann von einer Delegiertenversammlung beschlossen, in der die Hamburger nicht mehr allein zuständig wären.

Ein weiteres gewichtiges Argument gegen eine Fusion wird allerdings in der Gegenüberstellung nicht deutlich. Denn die Landespolitik wird auf Landesebene gemacht. Auch die Umsetzung des Apothekenrechts ist Landessache, wie sich bei der Apothekenbetriebsordnung zeigt. Für solche Themen dürfte eine Kammer auf Landesebene der angemessene Ansprechpartner sein. Wenn die Apothekerkammern anders strukturiert wären, dürfte dies gegenüber vielen Gesprächspartnern nur schwer vermittelbar sein. Damit bleibt spannend, welches Meinungsbild die Mitgliederbefragung der Apothekerkammer Hamburg ergeben wird.


Dr. Thomas Müller-Bohn