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Rezeptdaten
Datenschutz: „Spiegel“ legt neue Belege vor
Der Schlagabtausch zwischen dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und dem Münchener Apothekenrechenzentrum VSA sowie IMS Health wegen der Berichterstattung über den datenschutzkonformen Umgang mit Rezeptdaten geht in die nächste Runde: Auf Spiegel.de/blog/ veröffentlichte Spiegel-Autor Hilmar Schmundt heute nochmals einen ausführlichen Text mit weiteren Details. Außerdem finden sich dort Kopien aus Briefen und anderen Unterlagen.
Anders als im letzten Spiegel-Bericht erhebt der Autor keine Vorwürfe, sondern kleidet seine Zweifel am korrekten Umgang mit Rezeptdaten in kritische Fragen. Zudem wehrt sich Autor Schmundt gegen Kritik auch vonseiten des Bayerischen Apothekerbandes (BAV) an der Verwendung des Begriffs „Pillendreher“ in der Überschrift des letzten Spiegel-Berichts. Unter der neuen Überschrift „Mistkäfer als Datendealer?“ wendet sich Schmundt direkt an den BAV: Der Pillendreher, im Volksmund Mistkäfer, hieß im alten Ägypten Skarabäus. Er wurde als ein heiliges Tier verehrt. Ein derartig positives Selbstbild könnte hilfreich sein bei der Klärung einiger drängender Fragen. Außerdem hätte ein Blick in den Duden genügt: „Pillendreher“ sei einfach ein Synonym für Apotheker. Er sei „scherzhaft und umgangssprachlich“. Der Begriff komme aus einer Zeit, als Apotheker ganz wörtlich ihre eigenen Pillen drehten. Es gebe mindestens eine österreichische und eine deutsche Apotheken-Website, die beide den Begriff „Pillendreher“ verwenden.
Desweiteren veröffentlicht Schmundt neue Belege für die These des Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen. Danach habe IMS-Gechäftsführer Frank Wartenberg am 6. September bestätigt, dass er von Apothekenrechenzentren wie VSA tatsächlich Rezeptdaten erhalte. Darin seien nicht nur Datum, Medikament und Dosierung aufgelistet, sondern auch: eine anonyme Versichertennummer, das Geschlecht des Versicherten und das Geburtsjahr des Versicherten. IMS weise aber darauf hin: „Es werden von den Apothekenrechenzentren ausschließlich anonymisierte Daten geliefert.“ Ist es also zulässig, zusammen mit Medikamentendetails auch das Geburtsjahr und Geschlecht von Patienten an Marktforschungsfirmen zu übertragen, fragt der Spiegel-Autor.
Berlin - 11.09.2013, 17:38 Uhr