- DAZ.online
- News
- Versandhandel verliert ...
Arzneimittelmarkt Juli 2013
Versandhandel verliert bei Rx weiter an Boden
Anders als die Vor-Ort-Apotheken konnte der Versandhandel im Quartalsauftaktmonat Juli nicht von der verstärkten Nachfrage nach Arzneimitteln profitieren. Zwar gab es ein Umsatzplus bei OTC-Produkten. Der Rx-Markt aber stagnierte. Das geht aus aktuellen Marktzahlen von IMS Health hervor.
Nach einem rückläufigen Vormonat verzeichnete der Versandhandel im Juli 2013 wieder ein Umsatzplus von vier Prozent auf 62 Millionen Euro (Herstellerabgabepreise). Während sich der OTC-Umsatz um sechs Prozent auf 45 Millionen Euro erhöhte, stagnierte der RX-Umsatz über den elektronischen Bestellweg bei einer „schwarzen Null“ (+0,1%) und 17 Millionen Euro.
Die Mengenentwicklung im Versandhandel verlief insgesamt mit einem Plus von vier Prozent auf sieben Millionen Packungen positiv. Die beiden Teilbereiche entwickelten sich laut IMS Health allerdings gegenläufig: Während OTC-Arzneimittel um fünf Prozent auf 6,6 Millionen Packungen zulegten, verloren verschreibungspflichtige Präparate um vier Prozent auf 500.000 Packungen. Nennenswerte Mengenzuwächse kamen im Juli – ähnlich wie im gesamten Apothekenmarkt – aus den Bereichen der saisonalen Präparate zur Behandlung von Allergiesymptomen (Antihistamine +24%, topische Mitteln gegen Juckreiz inklusive topisch anzuwendenden Antihistaminen +66%). Außerdem trugen unter den führenden Präparateklassen auch topische Rhinologika (+13%), Laxantien (+11%) und künstliche Tränen (+15%) wesentlich zum Mengenanstieg bei.
Im kumulierten Zeitraum Januar bis Juli 2013 wuchs der Versandhandel mit vier Porzent nach Umsatz und sechs Prozent nach Absatz. Der Bereich der rezeptfreien Präparate, der mit 74 Prozent Umsatzanteil und 94 Prozent Absatzanteil den Versandhandel dominiert, verbuchte noch höhere Zuwachsraten (+7% Umsatz/+6% Absatz).
Rx-Präparate befanden sich dagegen auf Talfahrt (-3% Umsatz/-5% Absatz). Diese seit einiger Zeit zu beobachtende Entwicklung dürfte laut IMS Health damit zusammenhängen, dass es kaum mehr Anreize gibt, verschreibungspflichtige Medikamente über den elektronischen/telefonischen Bestellweg zu ordern, seitdem nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes die deutschen Preisvorschriften auch für Versandapotheken in anderen EU-Mitgliedsstaaten gelten.
Berlin - 11.09.2013, 10:40 Uhr